Anbau MPGRS Hungen - Ausbaugewerk Lüftung & Gebäudeautomation / 1. BA
Im Zuge des zweigeschossigen Erweiterungsbaus (Holzständer-/Brettsperrholzbauweise) im laufenden Schulbetrieb sind die Gewerke Lüftungstechnik und Regelungstechnik vollumfänglich zu errichten. Die Lüftungstechnik umfasst die Neuinstallation eines zentralen Lüftungsgerätes, mit integrierter Regelung/Schaltschrank, auf dem Dach des Neubaus, für die Be- und Entlüftung aller Räume des Erweiterungsbaus. Die Wärmeerzeugung RLT erfolgt mit einer VRF-Anlage, die neben dem Gerät aufgestellt wird. Die Lüftung ist mittels CO2 -Steuerung und variablen Volumenstromreglern auszuführen. Hierfür ist in jedem Raum ein Bediengerät mit CO2-Sensor vorgesehen. Als Grundlüftung wird 1/3 der jeweiligen Gesamtluftmengen angesetzt. Steigt der CO2-Wert, wird die Gesamtluftmenge genutzt. Die Zuluftversorgung der Klassenräume erfolgt über Quelluftauslässe am Boden und in der gemeinsamen Mitte über Gitter im Deckenkoffer. Die Abluft wird punktuell über Gitter, im Deckenkoffer, abgeführt. Alle Leitungen auf dem Dach erhalten eine wetterfeste Dämmung mit Blechmantel. Im Gebäude werden alle Zuluftkanäle gedämmt. Der Brandschutz wird durch motorische Brandschutzklappen gewährleistet. Im Bestandsgebäude ist zusätzlich eine Batterieraumlüftung zu installieren.Für die Gebäudeautomation sind örtliche Schaltschränke mit Automatisierungsstationen (ASP) vorzusehen. Durch die Gebäudeautomation können alle Steuerungsvorgänge des Neubaus zentral erfasst, angezeigt und über das Internet (VLAN) ferngesteuert werden. Als Bus-System ist MODBUS TCP/IP vorzusehen. Es sind alle, durch das Gewerk Elektro verlegten Kabel, aufzulegen.
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de abgewickelt. Insbesondere erfolgen die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens 3 Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben (Mindestbedingung).
- Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).- Vorlage von mindestens 3 Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.