Betrieb des Kompostwerks Rabenau incl. Bio- und Grünabfallverwertung
Leistung: Betrieb des Kompostwerks Rabenau incl. Bio- und Grünabfallverwertung, ca. 34.000 Mg/a Bioabfälle, ca. 3.000 Mg/a Grünabfälle
Aufgrund des Umbaus des Kompostwerks (Ertüchtigung, Ergänzung durch eine Vergärungsstufe) wird prognostisch ab 2028 das Kompostwerk für die Verarbeitung der Bio- und Grünabfälle nicht mehr zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt ist es Sache des Auftragnehmers, neben der Abfallannahme auch die Bio- und Grünabfälle umzuschlagen (Übergabe an einen beauftragten Dritten)
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht ein halbes Jahr vor Vertragende vom AG gekündigt wird.
Nach 3maliger Vertragsverlängerung endet der Vertrag endgültig am 31.12.2030, ohne dass es hierzu einer besonderen (schriftlichen) Kündigung bedarf.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 56 VgV.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Kompostierung von Bio- und/oder Grünabfällen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Kompostierung von Bio- und/oder Grünabfällen bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu sind die per Download zur Verfügung stehenden Formulare Umsatzangaben (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser BB Nr. 13.6 Buchstabe b) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3 Formular Referenzen Kompostwerk.docx" über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der technischen Kompostierung von Bioabfällen. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3 Formular Referenzen Kompostwerk.docx" über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der technischen Kompostierung von Bioabfällen. Unter technischer Kompostierung von Bioabfällen ist hier zu verstehen, dass der Bieter einen mindestens 3 jährigen erfolgreichen Betrieb eines oder mehrerer Kompostwerke nachweisen muss. Unter "Kompostwerk" sind keine "einfachen" Anlagen der Mietenkompostierung zu verstehen, sondern ausschließlich Kompostwerke, die gekapselt und mit technischen Aggregaten zur Steuerung der Kompostierung und der Abluftbehandlung ausgestattet sind. Als gleichwertig zur voranstehenden Anforderung gilt der Betrieb einer Vergärungsanlage mit integrierter Nachkompostierung für Bioabfälle durch den Bieter (berufliche Leistungsfähigkeit).
Dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes und qualifiziertes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Mit dem Angebot sind Nachweise, dass der Bieter über einschlägig erfahrenes und qualifiziertes Leitungspersonal verfügt, beizufügen. Bezogen auf das benannte Leitungspersonal sind einschlägige Qualifikationsnachweise vorzulegen (z.B. Ausbildung zum Dipl. Agrar-Ing., Zertifikate von Fortbildungsmaßnahmen usw.). Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.5) zu verwenden. Das Leitungspersonal muss über mind. 5 Jahre an aktueller Erfahrung bezüglich eines qualifizierten Betreibens eines Kompostwerks (bzw. Vergärungsanlage mit Nachkompostierung) mit Erzeugung von Qualitätskompost verfügen. Im Rahmen des Angebots ist anzugeben, für welchen Auftraggeber das Leitungspersonal arbeitet bzw. gearbeitet hat und über welchen Zeitraum. Ebenfalls muss bieterseits rechtsverbindlich erklärt sein, dass das benannte Leitungspersonal im Auftragsfall den Anlagenbetrieb leitet. Eine diesbezügliche Erklärung ist im Formular nach Anlage 1.5 enthalten (berufliche Leistungsfähigkeit).
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).