- Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) sowie die GAEB-Datei zusammen mit dem Angebot ab. Ohne dem ausgefüllten LV wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen einzureichen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.
- Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
- Beabsichtigt der Bewerber, zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - 235). Darüber hinaus sind für jedes dieser anderen Unternehmen die genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen - sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind - gemeinsam mit dem Angebot des Bewerbers einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - 236), vorzulegen.
- Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
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