Maurer- und Betonarbeiten
Mauer- und Betonarbeiten Neubau 6-Klassen-Pavillon und Aula, Schule an der Treene, Friedrichstadt
Herstellung der Stahlbeton-Gründungskonstruktion auf bauseitig hergestellten Bohrpfählen, bestehend aus Streifenfundamenten (C35/45-WU, b/h = 50/80 cm) mit Schalung und Bewehrung, sowie einer wasserundurchlässigen Stahlbeton-Bodenplatte (WU-Beton C25/30, d = 25 cm, ca. 819 m2) einschließlich Perimeterdämmung (XPS, d = 12 cm) und Trennlage. Darüber hinaus umfassen die Leistungen die Herstellung eines Klinker-Verblendmauerwerks (d = 11,5 cm, ca. 283 m2) als Vormauerschale vor der Holzständerkonstruktion im wilden Verband, einschließlich Fensterpfeiler, bewehrter Sturzsysteme und Z-Sperren. Die Leistungen beinhalten ferner Baustelleneinrichtung und Vermessungsleistungen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) sowie die GAEB-Datei zusammen mit dem Angebot ab. Ohne dem ausgefüllten LV wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen einzureichen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.-ENDE-
siehe Briefkopf
Der Öffnungstermin ist gem. § 14 VOB/A EU bei ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe nicht öffentlich. Die Bieter erhalten das Ergebnis der Submission von Amts wegen umgehend und ohne gesonderte Anforderung in Anwendung des § 14 Abs. 6 VOB/A EU.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) sowie die GAEB-Datei zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dem ausgefüllten LV wird Ihr Angebot- ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Sollten nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der Frist von 6 Kalendertagen ab Aufforderung eingereicht worden sein wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen.
Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) (gem. Formblatt Teilnahmeantrag IV. 1)).
Angaben Insolvenz/Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz/Liquidation
Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eintragung in das Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben etc. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Geräte und technische Ausrüstung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Gewerbeanmeldung.
Keine schweren Verfehlungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis Präqualifizierung / Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen (äquivalenten Umfangs) aus den letzten 5 Jahren
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Einzureichende Unterlagen:
* Auf Anforderung der Vergabestelle** Mittels Dritterklärung:- Nachweis der Haftpflichtversicherung: Deckungssumme in ausreichender Höhe für Personen- und Sachschäden