Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Arzneimittelabrechnungsprüfung gemäß § 300 SGB V. Die auszuschreibende Abrechnungsdienstleistung umfasst insbesondere die vollständige Abwicklung der Abrechnungen aus dem Leistungsbereich Arzneimittel.
Hierzu zählen die Datenannahme und -verarbeitung der von den Leistungserbringern übermittelten Abrechnungsdaten sowie die sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen. Darüber hinaus beinhaltet die Leistung die ordnungsgemäße Bezahlung der geprüften Abrechnungen.Weiterer Bestandteil der Dienstleistung ist die revisionssichere Archivierung der Abrechnungsdaten sowie der digitalisierten Verordnungsblätter. Zusätzlich sind die Originalverordnungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben aufzubewahren. Außerdem benötigt der AG Anwendungen für Auswertungen, Einsichtnahmen der Daten, Berechnungen von Erstattungsbeträgen etc.
Für den Bereich der Abrechnung nach § 300 SGB V gehört außerdem die Digitalisierung von Papierbelegen zum Leistungsumfang, sofern keine Image-Daten geliefert werden oder keine anderweitige vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung digitaler Verordnungsdaten besteht.
Optional kann es während der Vertragslaufzeit zu einer Änderung des hier angegebenen Erfüllungsortes kommen. Dies kann insbesondere an der Ausschreibungsverpflichtung, Vertragsbeendigung oder einer notwendigen Back-up-Lösung liegen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig über eine anstehende Änderung informieren.
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Der Bieter übernimmt die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben zur Datenannahme, Digitalisierung und Datenverarbeitung. Eine Prozessdarstellung ist entsprechend einzureichen.
Erfüllen Sie dies?
Der Bieter stellt die sachlich-rechnerische und pharmafachliche Abrechnungsprüfung gemäß Leistungsbeschreibung sicher. Eine Prozessdarstellung ist einzureichen.
Der Bieter erklärt verbindlich, dass - sofern im Rahmen der Leistungserbringung Systeme der Künstlichen Intelligenz eingesetzt werden - sämtliche einschlägigen Anforderungen der EU AI Act in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden.
Dies umfasst insbesondere die Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Risikomanagement, Datensicherheit sowie die Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben für den jeweiligen Risikograd der eingesetzten KI-Systeme.
Inhaltliche MindestanforderungenDas Konzept muss sämtliche nachfolgend genannten Punkte enthalten. Die Aufzählung ist abschließend.Organisatorische TrennungPersonelle MaßnahmenTechnische MaßnahmenRegelungen zur DatenverwendungKontroll- und Durchsetzungsmechanismen
Anforderungen an die DarstellungDie Darstellung muss:- konkret (keine bloßen Absichtserklärungen), - nachvollziehbar und - widerspruchsfrei sein.
"Erfüllt":Es liegen keine Interessenskonflikte vor oder diese wurden im Konzept aufgehoben.
"Nicht erfüllt":Das Konzept ist unvollständig, widersprüchlich oder lässt eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erkennen.
Hinweis: Bitte verwenden Sie die Vorlage "Konzept Interessenskonflikte" (siehe Vergabeunterlagen/Sonstiges). Dann laden Sie dies als PDF unter "Dokumente zum Angebot" hoch und hinterlegen hier den Dateinamen "Konzept Interessenskonflikte". Das Konzept soll max. 2 DIN A4-Seiten umfassen (ohne Deckblatt, etc.).
Bewertungskriterien
- Private Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V- Arzneimittel. Im Rahmen der optionalen Dienstleistung übernimmt die Auftragnehmerin die Prüfung und Bearbeitung von jährlich derzeit ca. 20.000 Rezepten der Auftraggeberin (AG) aus dem Bereich der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V.- Implementierungsaufwände (Anbindung des Auftraggebers an das System des Auftragnehmers und die erforderlichen Schnittstellen).- Entwicklungsleistungen und nicht aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen erforderlich werden.- Die Nutzung eines BI.-Tools zur Analyse (KANN-Anforderung) Optionale Leistung.- Tool für Artikelrecherche Optionale Leistung (Kann-Anforderung) Die Auftragnehmerin kann ein Tool zur Recherche von nationalen und internationalen Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten bereitstellen.- Digitale verlängerte Datenaufbewahrung (Aller Daten).- Durchführung von Schulungen für die Anwender des Auftraggebers (AG).- Tool für Erstattungsbeträge der Kostenerstattungen nach §13 Abs. 2 SGB V oder Wunscharzneimittel Optionale Leistung (KANN-Anforderung). Optional ist ein Tool zu entwickeln und bereitzustellen, das die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen der Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abbildet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems. Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das Support-Team der Firma COSINEX. Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr E-Mail: support@cosinex.de Telefon: 0900 - 1 - 267463 Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Dokument RUS-Sanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): "Eigenerklärung EU-Sanktionen VO 2022_576-2022-11.dox"
Darstellung Unternehmen bzw. Bietergemeinschaft (I) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bietergemeinschaft kurz dar.
Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, seit wann Ihr Unternehmen das im Rahmen der Ausschreibung angeforderte Themengebiet strategisch, fachlich und technisch entwickelt.
Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Sie als Unternehmen besonders ausmacht.
Die Darstellung ist informatorisch und fließt nicht in die Bewertung ein.
Bitte laden Sie das Dokument "Darstellung Unternehmen" als PDF?Dokument hoch.
Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Sollten Sie Ihr Angebot in Form einer Bewerber-Bietergemeinschaft abgeben wollen, nutzen Sie zwingend das Dokument "Bewerber-Bietergemeinschaft", welches Sie unter Vergabeunterlagen finden können.
Erklärung über die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): In der Anlage "Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen", die unter Vergabeunterlagen zu finden ist, muss der Bieter/Bewerber Angaben über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Eignungsleihgebern geben. Bitte füllen Sie das unter Vergabeunterlagen zu findende Dokument aus und laden dies mit ihrem Teilnahmeantrag/ oder bei anderen Verfahren mit dem Angebot hoch.
Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß Par. 123, 124 GWB (Teilnahmewettbewerb) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Dem Teilnahmeantrag ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen.
Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung für Unterauftragnehmer-Eignungsleihgeber. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Das entsprechende Dokument finden Sie unter den Vergabeunterlagen. Dieses Dokument ist zwingend in der vorgegebenen Form zu nutzen.
Dieses Dokument ist beim Einsatz von Eignungsleihgeber zwingend von ihrem Eignungsleihgeber ausfüllen und laden dieses bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb mit Abgabe des Teilnahmewettbewerbs oder bei allen anderen Verfahren mit Angebotsabgabe hoch.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern, für die sich sich nicht im Rahmen der Eignung bedienen müssen, können Sie das Dokument mit Abgabe des Teilnahmewettbewerbs/Angebot hochladen. Verpflichtend ist dieses Dokument für Unterauftragnehmer, die keine Eignungsleihgeber sind, jedoch vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Durchschn. Umsatz bezüglich des Leistungsgegenstand - Der durchschnittliche Umsatz bezogen auf den Leistungsgegenstand (Abrechnungsprüfung Arzneimittel sowie der Abrechnungsprüfung der Sonstigen Leistungserbringer nach §300 SGB V) in Euro (netto) der letzten drei Geschäftsjahre beträgt mindestens 800.000EUR Euro pro Jahr.
Sofern das Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen wurde, ist eine Prognose abzugeben, sofern das Geschäftsjahr unterjährig läuft, gilt z.B. 2024/2025
Besteht Ihr Unternehmen noch keine 3 Jahre, rechnen Sie bei den entsprechenden Jahreszahlen mit dem Wert "0".
Haftpflichtversicherung § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV - Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt über geeignete und branchenübliche Haftpflichtversicherung (z. B. Betriebs-/Berufs-/Vermögensschadenhaftpflicht bzw. IT-Haftpflicht) in Höhe von mind. 10 Mio. Euro, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.Diese tritt auch für Verzugsschäden nach §288 BGB ein. Unter Verzugsschäden fallen dabei auch solche Schäden,die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Bewerber im Rahmen der Abrechnungsdienstleistung nicht wie vereinbart fristgerecht an Leistungserbringer zahlt.
Der Nachweis ist durch eine Versicherungsbestätigung oder eine entsprechende Versicherungspolice eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens zu erbringen. Der Nachweis muss in deutscher Sprache vorliegen.Der Nachweis ist mit dem Angebot hochzuladen.
Der Nachweis kann alternativ auch durch eine verbindliche Zusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmens erbracht werden, wonach im Zuschlagsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abgeschlossen bzw. bestehende Deckungen entsprechend erhöht werden.
Qualitätskontrollen § 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV - Ich/Wir werde(n) Kontrollen gestatten, die meine/unsere Produktionskapazität bzw. meine/unsere technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls meine/unsere Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die von mir/uns für die Qualitätskontrolle getroffenen Vorkehrungen betreffen.
Die Kontrollen erfolgen nach angemessener vorheriger Ankündigung, unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben.
Anzahl der jährlichen Abrechnungen - Der Dienstleister muss sicherstellen, dass er das Volumen an jährlichen Abrechnungen leisten kann. Die durchschnittliche jährliche Abwicklungsmenge an Rezepten muss mindestens 10 Mio. pro Jahr in den letzten 3 Jahren betragen.
Mindestens 3 geeignete Referenzen - Der Bewerber hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei geeigneten und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Unternehmensreferenzen über Leistungen für gesetzliche Krankenkassen nachzuweisen.Mindestanforderungen an die Referenzen:- Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. - Die Referenzen müssen in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe begonnen worden sein oder zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch bestehen. - Mindestens eine Referenz muss für eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland mit mindestens 500.000 Versicherten erbracht worden sein. - Alle Referenzen müssen Leistungen enthalten, die mit dem verpflichtenden Teil der Ausschreibung vergleichbar sind. Definition der VergleichbarkeitAls vergleichbar gelten insbesondere Referenzen, die Leistungen im Bereich der Abrechnungsprüfung von Arzneimitteln oder sonstigen Leistungserbringern gemäß § 300 SGB V umfassen.
Bitte verwenden Sie die Vorlage "Anlage Referenzen" (siehe Vergabeunterlagen/Sonstiges) und füllen Sie die Felder aus der Vorlage vollständig aus. Dann laden Sie dies als PDF unter "Dokumente zum Angebot" hoch und hinterlegen hier den Dateinamen "Anlage Referenzen".
Mitarbeiterprofile (2/2) für den Einsatz der Abrechnungsprüfung § 46 Abs. (3) Nr. 2 VgV - Fachliche Qualifikation: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Studium (z. B. Apotheker/in, PTA, PKA) oder Nachweislich gleichwertige Qualifikation durch mehrjährige praktische Tätigkeit in der ArzneimittelabrechnungsprüfungBerufserfahrung/ Mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung in der Prüfung von Arzneimittelabrechnungen, insbesondere im GKV-Bereich/ Erfahrung in der Prüfung von Preisbildung und Abrechnungsregelungen (z. B. AMPreisV, Rahmenverträge)/ Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen/ Fähigkeit zur systematischen Plausibilitäts- und WirtschaftlichkeitsprüfungRezepturprüfung: Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen über nachweisliche Erfahrung in der Prüfung von Rezepturen verfügen. Zusätzlich ist darzustellen, dass im vorgesehenen Personal auch Mitarbeitende mit technischem Verständnis für IT-gestützte Prüf- und Auswertungssysteme vorhanden sind. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse oder Erfahrungen im Umgang mit, der Anpassung oder der Weiterentwicklung von Prüf- und Auswertungssystemen darzulegen. Ein Mitarbeiterprofil gilt als geeignet, wenn die dargestellten Qualifikationen und Erfahrungen in nachvollziehbarer Weise den Anforderungen des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands entsprechen.
Bitte verwenden Sie die Vorlage "Anlage Mitarbeiterprofile" und laden Sie diese vollständig ausgefüllt als PDF unter "Dokumente zum Angebot" hoch
Personelle Kapazitäten und Vertretungsregelung - Der Bewerber muss über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen fristgerecht und ordnungsgemäß zu erbringen.
Bereitstellung von Informationen und Kooperation bei Prüfungen des Auftraggebers - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei Prüfungen durch berechtigte Dritte (z. B. Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer oder interne Revisionsstellen) zu unterstützen, soweit diese die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen.Die Unterstützung umfasst insbesondere:- die rechtzeitige Bereitstellung der zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte, - die Mitwirkung an Interviews, - sowie die Ermöglichung von Vor-Ort- und Remote-Prüfungen, soweit dies erforderlich ist. Die Unterstützung ist auf den zur Durchführung der jeweiligen Prüfung erforderlichen Umfang beschränkt.Der Auftraggeber hat Prüfungen rechtzeitig vorher anzukündigen, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine berechtigten Interessen zu wahren, insbesondere:- den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, - sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer die Unterstützung nicht zu verweigern, sondern in geeigneter Weise zu ermöglichen (z. B. durch Schwärzung, Zugriffsbeschränkungen oder Bereitstellung anonymisierter Daten), soweit dies rechtlich zulässig ist.
Verpflichtung zum Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK - Der Bewerber verpflichtet sich, im Falle eines Zuschlags auf eigene Kosten einen Partnervertrag mit BITMARCK abzuschließen.Dieser Partnervertrag ist erforderlich, um:- die Schnittstellen der Branchensoftware BITMARCK_21c|ng ordnungsgemäß ansprechen zu können sowie- im Rahmen des Change- und Releasemanagements rechtzeitig über Änderungen an Schnittstellen- und Datenstrukturen informiert zu werden.
Der Abschluss des Partnervertrags hat mindestens 4 Wochen vor Aufnahme der Leistungserbringung zu erfolgen und ist der Vergabestelle auf Verlangen nachzuweisen.Hinweis: Der Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. durch Referenzen, Zertifikate, Bestätigung der BITMARCK) ist bereits mit Angebotsabgabe zu erbringen. Der formale Abschluss eines Partnervertrags mit BITMARCK ist erst nach Zuschlag und vor Aufnahme der Leistungserbringung erforderlich.
Qualitätsmanagement (QMS) nach ISO 9001 - Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2015 verfügen.Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Das Zertifikat muss den Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands abdecken.Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2015 verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat ist spätestens zum Beginn der Vertragsausführung vorzulegen und muss den Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes abdecken.
Bitte laden sie das Zertifikat als Anhang hoch.
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) (2/2) nach ISO/IEC 27001 - Der Geltungsbereich des Informationssicherheitsmanagementsystems muss alle für die Leistungserbringung relevanten Organisationseinheiten, Prozesse, Standorte sowie technischen Systeme und Plattformen umfassen. Dies gilt insbesondere für alle Umgebungen, in denen Daten des Auftraggebers verarbeitet, gespeichert oder übertragen werden, einschließlich der hierfür genutzten Betriebs- und Administrationsprozesse.- Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Zertifikat während der gesamten Vertragslaufzeit durchgehend gültig ist. Änderungen am Zertifikat oder am Geltungsbereich, die die Leistungserbringung oder die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers betreffen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch Änderungen am Geltungsbereich keine für die Leistungserbringung relevanten Bestandteile aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Einhaltung der Anforderungen an Cloud-Dienste (3/3) gemäß § 393 SGB V (sofern einschlägig) - Ergänzend zu den vorgenannten Nachweisen muss für einen Cloud-Computing-Dienst ein Maßnahmenplan vorliegen, der mindestens folgendes enthält: 1. eine Dokumentation, die sich an den einzelnen Basiskriterien des C5-Kriterienkatalogs ausrichtet und diejenigen Basiskriterien hervorhebt, die materiell nicht durch das bestehende Testat oder Zertifikat zugrundeliegenden Standard abgedeckt werden, 2. eine Dokumentation der individuellen technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die ergriffen werden, um die unter Nummer 1 gekennzeichneten materiellen Lücken zwischen den Anforderungen des C5-Kriterienkatalogs und den Anforderungen des alternativen Standards zu beheben, 3. eine Meilensteinplanung, aus der hervorgeht, bis wann die einzelnen Vorkehrungen nach Nummer 2 derart umgesetzt sein sollen, dass die unter Nummer 1 gekennzeichneten materiellen Lücken zu den Anforderungen der Basiskriterien des C5-Kriterienkatalogs behoben sind; hierbei darf ein Zeitraum von zwölf Monaten ab der Erstellung der Meilensteinplanung nicht überschritten werden und 4. eine Dokumentation von Maßnahmen zur Erlangung eines C5-Typ-2-Testats für den Cloud-Computing-Dienst innerhalb von 18 Monaten ab Erstellung der Meilensteinplanung; hierunter fallen auch vertragliche Vereinbarungen mit einem Auditor zur Durchführung eines C5-Typ-2-Audits oder die Aufnahme von Vertragsverhandlungen hierzu. Der Maßnahmenplan und das Testat oder Zertifikat sind dem Auftraggeber, sowie dessen zuständiger Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme vorzuhalten.Erfüllen Sie dies?
B3S-Standard für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherer (2/2) - Bei der Auslagerung der kritischen Dienstleistungen im Rahmen dieses Auftrags muss der Auftragnehmer zusammen mit dem Auftraggeber sicherstellen, dass die ausgelagerten Dienstleistungen (u.a. Datenverarbeitung, IT-Betrieb, Softwareentwicklung, Rechenzentrumsbetrieb, Informationssicherheitsdienste etc.) sicher und mit entsprechender Qualität in die Wertschöpfungskette des AG eingebunden sind. Der AG ist berechtigt, im jährlichen Turnus ein Audit der Informationssicherheit sowie der IT-Security beim AN durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, den AG im Rahmen der Audits zu unterstützen. Dazu zählt u.a. Bereitstellung notwendiger relevanter Dokumentationen, Organisation von und Mitwirkung bei Interviews, Wirksamkeitsnachweise.
Es liegen keine besonderen Bedingungen für die Ausführung der Leistung vor.