Verfahrensangaben

Treasury Management System

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.07.2026
23.07.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Einkauf und Vergabemanagement der SBK
992-80245-94
Ganghoferstraße 29
80339
München
Deutschland
DE212
vergabemanagement@sbk.org
+49 8962700-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72212400-3
72212441-2
72212442-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es soll ein Treasury Management System eingeführt werden, welches die bisherige Excel Struktur ablöst.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt

Es handelt sich um einen EVB-IT Cloudvertrag, welcher sich automatisch um 12 Monate verlängert, wenn dieser nicht mit einer Kündigungsfirst von 9 Monaten gekündigt wird.

10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ganghoferstraße 29
80339
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYY6YTQKGF2Q5

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Eine Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal des eVergabemanagementsystems.

Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Vergabeportal und zum Bietertool bitte an das
Support-Team der Firma COSINEX.
Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
E-Mail: support@cosinex.de
Telefon: 0900 - 1 - 267463
Website: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Erweiterte Vergabebegründung zur Festlegung zwingender Anforderungen an hybride Betriebsmodelle (SaaS und On-Premises) im offenen Verfahren:

1. Ausgangslage und Verfahrenswahl
Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durch, um einen möglichst breiten Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitergehende Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
Gegenstand der Beschaffung ist eine Softwarelösung im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V), die im Kontext kritischer Infrastrukturen (KRITIS) betrieben wird. Die Lösung muss sowohl als "Software as a Service (SaaS)" als auch als On-Premises-Installation betrieben werden können. Vertragliche Grundlage ist ein EVB-IT Cloud Vertrag, ergänzt um die verbindliche Option zur Nutzung einer On-Premises-Variante.

2. Kritikalität des Anwendungsbereichs (SGB V / KRITIS)
Die zu beschaffende Software verarbeitet Sozialdaten im Sinne des § 67 SGB X und ist funktional Bestandteil einer kritischen Infrastruktur gemäß BSI-Gesetz.
Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an:
- Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit
- Integrität und Vertraulichkeit der Daten
- Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit
- Steuerbarkeit der Betriebsumgebung durch den Auftraggeber
Diese Anforderungen sind dauerhaft und unabhängig vom gewählten Betriebsmodell sicherzustellen.

3. Zwingende Notwendigkeit der Betriebsmodellflexibilität
Die Verpflichtung zur Unterstützung beider Betriebsmodelle ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich:

3.1 Sozialdatenschutz und spezifische Anforderungen des SGB V
- Sozialdaten unterliegen besonders strengen Schutzanforderungen.
- Gesetzesänderungen oder Auslegungsvorgaben der Aufsicht (Bundesamt für Soziale Sicherung) können Einschränkungen für Cloud-Betriebsmodelle erforderlich machen.
- Eine kurzfristige Verlagerung in eine vollständig kontrollierte Betriebsumgebung (On-Premises) muss jederzeit möglich sein.

3.2 Aufsichtsrechtliche Anforderungen (insb. BAS)
- Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kann im Rahmen seiner Aufsicht konkrete Anforderungen an die Datenverarbeitung und IT-Betriebsmodelle stellen.
- Diese können eine Änderung oder Einschränkung des Cloud-Betriebs notwendig machen.
- Der Auftraggeber muss in der Lage sein, solchen Vorgaben ohne Systemwechsel nachzukommen.

3.3 KRITIS- und IT-Sicherheitsanforderungen
- Als KRITIS-Betreiber unterliegt der Auftraggeber dynamischen regulatorischen Anforderungen (z. B. BSI-Gesetz, IT-Sicherheitskataloge).
- Sicherheitslagen können sich kurzfristig ändern (z. B. neue Angriffsszenarien, Schwachstellen, geopolitische Risiken).
- Eine Migration in eine isolierte, vollständig kontrollierte Infrastruktur kann erforderlich werden.

3.4 Geopolitische und datenhoheitsbezogene Risiken
- Internationale Konfliktlagen, Sanktionen oder Änderungen bei Drittstaatentransfers können die Nutzung bestimmter Cloud-Infrastrukturen einschränken oder unzulässig machen.
- Der Auftraggeber muss die Datenhoheit jederzeit vollständig sicherstellen können.

3.5 Sicherstellung der Betriebs- und Investitionskontinuität
- Vermeidung eines vendor lock-in bei ausschließlich cloudbasierten Lösungen.
- Vermeidung kostenintensiver Neuvergaben oder Systemwechsel bei regulatorischen Änderungen.
- Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs über die gesamte Vertragslaufzeit.

3.6 Technische und organisatorische Integrationsanforderungen
- Integration in bestehende KRITIS-relevante Systemlandschaften kann On-Premises-Komponenten erfordern.
- Gleichzeitig kann SaaS insbesondere in Einführungs-, Skalierungs- oder Redundanzszenarien Vorteile bieten.

4. Vergaberechtliche Einordnung der Anforderung
Die Anforderung an beide Betriebsmodelle ist:

- Auftragsbezogen, da sie unmittelbar der sicheren und rechtskonformen Leistungserbringung dient
- Nicht-diskriminierend, da sie technologieoffen formuliert ist und keine spezifischen Anbieter bevorzugt
- Verhältnismäßig, da mildere Mittel (z. B. spätere Migration oder parallele Beschaffung) mit erheblichen Risiken und Mehrkosten verbunden wären
- Wettbewerbserhaltend, da bewusst ein offenes Verfahren gewählt wurde und somit alle geeigneten Anbieter Zugang zum Verfahren haben

5. Begründung der Kombination aus EVB-IT Cloud und On-Premises-Option
Die Wahl eines EVB-IT Cloud Vertrags mit integrierter On-Premises-Option stellt sicher, dass:

- der initiale Betrieb flexibel als SaaS erfolgen kann,
- gleichzeitig eine rechtssichere und vertraglich abgesicherte Exit- bzw. Migrationsstrategie besteht,
- keine erneute Ausschreibung im Falle eines notwendigen Modellwechsels erforderlich wird.
Dies dient insbesondere dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 97 Abs. 1 GWB) sowie der Sicherstellung eines kontinuierlichen und rechtskonformen Betriebs.

6. Verhältnismäßigkeit und bewusste Öffnung des Wettbewerbs
Der Auftraggeber hat sich bewusst gegen ein eingeschränktes Verfahren entschieden und ein offenes Verfahren gewählt, um den Wettbewerb nicht zusätzlich zu begrenzen.
Die verbleibende Einschränkung (Fähigkeit zu beiden Betriebsmodellen) ist sachlich zwingend und stellt die geringstmögliche Einschränkung dar, um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen.

7. Ergebnis
Die Festlegung, dass nur solche Angebote berücksichtigt werden, die sowohl SaaS- als auch On-Premises-Betrieb ermöglichen, ist aufgrund der besonderen Anforderungen aus SGB V, KRITIS-Regulierung, Aufsichtspraxis sowie IT-Sicherheits- und geopolitischen Risiken vergaberechtlich gerechtfertigt.
Sie ist geeignet, erforderlich und angemessen und steht im Einklang mit den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Erklärung Ausschlussgründe gemäß Par. 123, 124 GWB (Angebot): Dem Angebot ist die Erklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB beizufügen. Sollte eine Selbstreinigung vorliegen, ist eine Begründung und Dokumentation dieser ebenfalls hochzuladen.
- Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung: Sollten Sie Ihr Angebot in Form einer Bewerber-Bietergemeinschaft abgeben wollen, nutzen Sie zwingend das Dokument "Bewerber-Bietergemeinschaft", welches Sie unter Vergabeunterlagen finden können.
- Erklärung über die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: In der Anlage "Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen", die unter Vergabeunterlagen zu finden ist, muss der Bieter/Bewerber Angaben über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Eignungsleihgebern geben. Bitte füllen Sie das unter Vergabeunterlagen zu findende Dokument aus und laden dies mit ihrem Teilnahmeantrag/ oder bei anderen Verf

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung