Es wird darauf hingewiesen, dass nur die von der Vergabestelle angeforderten Unterlagen innerhalb der Angebotsauswertung Berücksichtigung finden. Für die Preisangaben ist lediglich das von der Vergabestelle geforderte Dokument (Leistungsverzeichnis in Form des Preisblatts / excel-Tabelle zu verwenden). Alle darüber hinausgehend eingereichten Preisangaben (z.B. selbst erstellte Angebote auf Firmenbogen) finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Etwaige Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
VOL Teil B in der jeweils gültigen Fassung wird Gegenstand des Auftrages.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts insbesondere des UN Kaufrechts.
Hinweise zur Eigenerklärung nach § 8 ThürVgG:
Der Bieter ist verpflichtet mit Abgabe des Angebots eine vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetztes vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Den Vergabeunterlagen ist außerdem das Formular "Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG" beigefügt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 2,00 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom Auftragnehmer selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, der Auftragnehmer kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.
Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt / erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt / verstoßen.
Erklärungen des Bieters zum Angebot:
Ich bin mir (Wir sind uns) bewusst, dass wissentlich falsche Angaben (eine wissentlich falsche Angabe)
1. meinen (unseren) Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
2. nach Erhalt des Zuschlags den Auftraggeber wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt,
3. im Fall der Kündigung des Vertrages wegen wissentlich falscher Angaben der vorstehenden Erklärungen Schadensersatz von mir (uns) zu leisten ist,
4. meinen (unseren) Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Ich erkläre (wir erklären), dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines (unseres) Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir / (uns) keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen
wurden.
An mein (unser) Angebot halte ich mich (halten wir uns) bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Ich erkläre (wir erklären), dass mir (uns) zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines (unseres) Angebots sind.