- Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen.
(Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf zum Zeitpunkt der Submission nicht mehr als ein Kalenderjahr zurückliegen.)
Vorzulegende Nachweise:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt / Bescheinigung in Steuersachen; Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen.
(Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf zum Zeitpunkt der Submission nicht mehr als ein Kalenderjahr zurückliegen.); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse; Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
(Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf zum Zeitpunkt der Submission nicht mehr als ein Kalenderjahr zurückliegen.); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung