In Blieskastel in den Vororten Bierbach und Blickweiler sollen zwei baugleiche Feuerwehrgerätehäuser entstehen. Die Planungen sollen aus diesem Grund parallel laufen, da nur minimale Unterschiede im Gründungsbereich existieren, ergeben sich hierdurch zu nutzende Synergieeffekte.
Zunächst soll das Gebäude in Bierbach errichtet werden, ein Jahr später dann das Gerätehaus in Blickweiler.Das Grundstück wurde bereits gerodet, der Vermesser ist mit der Absteckung beauftragt.Das Raumprogramm ist in unserem Vorentwurf bereits mit der Feuerwehr abgestimmt und vorgegeben. Die DIN 14092-1 wurde ebenfalls berücksichtigt und ist bei der weiteren Planung anzuwenden.
Die Funktionsräume, Aufenthaltsräume, Umkleiden und Nassbereiche sind als Massivbau zu errichten, die Fahrzeughalle in Stahlkonstruktionsbau mit Sandwichpaneelen. Aufgrund der sich ergebenden notwendigen Höhen beider Gebäudeteile hat man sich für ein versetztes Pultdach entschieden. Jegliche andere Form ist ebenfalls denkbar, sofern sie wirtschaftlich ist.Das Planungsbüro soll neben Entwurf, Baugenehmigung einholen, Werkplanung erstellen auch die Bauleitung vollumfänglich nach HOAI übernehmen.
Der Bauantrag muss spätestens am 14.02.2027 gestellt sein, nach Genehmigung soll im Sommer 2027 mit dem Bau in Bierbach begonnen werden. Sollte sich die Genehmigung aus behördlichen Gründen seitens der UBA nach hinten verschieben, verschiebt sich der Baubeginn entsprechend. Die Ausführungsdauer sollte nicht länger als ein Jahr betragen.
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
- Bürgerliches Gesetzbuch- Landesbauordnung des Saarlandes- Gebäudeenergiegesetz- VOB- HOAI- DIN 14092 - DIN ISO 12944-4 oder gleichwertig
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der HOAI Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Über den Abruf der Leistungen der weiteren Leistungsphasen zur Planung zur Errichtung der Feuerwehrgerätehäuser wird der Auftraggeber dann unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel (Fördermittel) entscheiden.
Die Beauftragung mit den Leistungen in den weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 erfolgt durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Etwaige Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Bietern, deren Angebote Aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit nicht für den Zuschlag in Betracht kommen, von der Nachforderung von Unterlagen abzusehen.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Jahresumsatz - Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude/Innenräume mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen entsprechend Honorarzone III nach Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nach- weis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der Jahre 2023 bis 2025 aus Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude/ Innenräume mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen entsprechend Honorarzone III nach Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI) muss mindestens 300.000 EUR betragen.
Haftpflichtversicherung - Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 3 Mio. EUR, mindestens zweifach im Jahr zur Verfügung stehend.
Referenzleistungen - Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
Es sind mindestens zwei abgeschlossene (= vollständige Erbringung der LP 8) Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 15 Jahre sein. Gegenstand des Referenzauftrages müssen mindestens die Grundleistungen der LP 2 bis 8 gem. Anlage 10.1 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 HOAI gewesen sein.
Die Baukosten (KG 300-400) müssen je Referenz mind. 1.000.000 EUR netto betragen haben. Mindestens eine der im Übrigen vergleichbaren Referenzen muss dabei ein Gebäude aus dem Sonderbau sein mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen entsprechend Honorarzone III nach Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI zum Gegenstand haben.
Personalstand - Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Projektleitung - Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Für die als Projektleiter/in vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/-in nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht erforderlich.
Angaben zum Nachunternehmereinsatz - Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen wer- den sollen.
Gesetzliche Ausschlussgründe - Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht- vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576 - Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht- vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem STFLG - Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem STFLG
Anzahl vergleichbarer Referenzleistungen, die Sonderbauten betreffen. - Anzahl der vom Bewerber mit Formblatt D01 vorgelegten vergleichbaren Referenzleistungen, die Sonderbauten betreffen.
1-2 = 5 Punkte3-4 = 10 Punkte5-6 = 15 PunkteÜber 6 = 20 Punkte
Anzahl vergleichbarer Referenzleistungen mit einem Bauvolumen (KG 300 - 400) von mehr als 1 Mio. EUR netto. - Anzahl der vom Bewerber mit Formblatt D01 vorgelegten vergleichbaren Referenzleistungen mit einem Bauvolumen (KG 300 - 400) von mehr als 1 Mio. EUR netto.
Berufserfahrung Projektleiter - Dauer der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters in Jahren.
Bis 5 Jahre = 5 Punkte Bis 10 Jahre = 10 PunkteBis 15 Jahre = 15 PunkteÜber 15 Jahre = 20 Punkte
Berufserfahrung stellv. Projektleiter - Dauer der Berufserfahrung des vorgesehenen stellv. Projektleiters in Jahren.
Bis 5 Jahre = 5 PunkteBis 10 Jahre = 10 PunkteBis 15 Jahre = 15 PunkteÜber 15 Jahre = 20 Punkte
Für die als Projektleiter/in vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/-in nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht vorzulegen.