Zum Abruf aus der in Los 1 vorgesehenen Rahmenvereinbarung berechtigt sind die hannIT AöR sowie alle Träger der hannIT mit Ausnahme der Region Hannover. Träger der hannIT sind bei Verfahrenseröffnung außer der Region Hannover der Landkreis Hameln-Pyrmont, der Landkreis Hildesheim, der Landkreis Peine, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Barsinghausen, die Stadt Burgdorf, die Stadt Burgwedel, die Stadt Celle, die Stadt Diepholz, die Stadt Garbsen, die Stadt Gehrden, die Stadt Hemmingen, die Stadt Hildesheim, die Stadt Laatzen, die Stadt Langenhagen, die Stadt Lehrte, die Stadt Neustadt am Rübenberge, die Stadt Pattensen, die Stadt Peine, die Stadt Ronnenberg, die Stadt Seelze, die Stadt Sehnde, die Stadt Springe, die Stadt Wunstorf, die Gemeinde Algermissen, die Gemeinde Edemissen, die Gemeinde Hohenhameln, die Gemeinde Ilsede, die Gemeinde Isernhagen, die Gemeinde Lengede, die Gemeinde Lilienthal, die Gemeinde Uetze, die Gemeinde Wedemark, die Gemeinde Wendeburg, die Gemeinde Wennigsen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen und der Flecken Salzhemmendorf.
Soweit weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts aus Niedersachsen während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung der hannIT beitreten, sind diese neuen Träger der hannIT ebenfalls ab dem Zeitpunkt abrufberechtigt, in dem die jeweilige Einlage geleistet wurde.