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022 Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Grundschule mit Turnhalle Bietzen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisstadt Merzig
Brauerstraße 5
66663
Merzig
Deutschland
+49 6861850
t.lorang@merzig.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYRRYTVPE1S8E

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYRRYTVPE1S8E/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Grundschule mit Turnhalle Bietzen

Umfang der Leistung
Unterhalts- Glas- und Grundreinigung
In der Grundschule Bietzen, Martinusstraße 30, 66663 Merzig-,

Das Vertragsverhältnis beginnt am 10.08.2026 und wird zunächst bis zum
31.07.2027 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr,
längstens bis zum 31.07.2029, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit
einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform
kündigt.

Grundlage für die tägliche Unterhaltsreinigung an den Öffnungstagen der
Einrichtung sind:
- das Leistungsverzeichnis nach Anlage 1
- das Flächenverzeichnis nach Anlage 2
Die tägliche Reinigungsfläche beträgt 1308,77 m2

Die Glasflächen betragen insgesamt 335 m2 einseitig. Die Glasreinigung ist
2x jährlich durchzuführen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage 4b.
Die Grundreinigung ist 1x jährlich in den letzten 3 Wochen der Sommerferien
durchzuführen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Anlage 4a.

Für die Unterhaltsreinigung sind täglich Stundennachweise zu führen. Diese
müssen den Namen, Vornamen, das Datum, den Arbeitsbeginn- und das
Arbeitsende sowie die tägliche Arbeitszeit enthalten.

Die Nachweise sind mit
der Monatsrechnung beim Auftraggeber vorzulegen. Bei Nichtvorlage oder
unvollständiger Vorlage kann eine Mängelrüge erfolgen. Bei der dritten
Mängelrüge erfolgt die Kündigung des Vertrages.

Es gibt 4 verschiedene Abfallfraktionen. Diese sind:
Restabfall, Verkaufsverpackungen (Gelbe Tonne), Papier und Bioabfall
Die Entsorgung ist in die hierfür vorgesehenen Tonnen vorzunehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den Informationen über die zu vergebenden Leistungen.

Haupterfüllungsort

Grundschule Bietzen
Martinusstraße 30
66663
Merzig

Nähere Informationen zum Erfüllungsort entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis und den Informationen über die zu vergebenden Leistungen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Leistungserbringung: 10.08.2026
Ende der leistungserbringung: 31.07.2027

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr,
längstens bis zum 31.07.2029, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit
einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform
kündigt.

Nähere Informationen zu den Ausführungsfristen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis und den Informationen über die zu vergebenden Leistungen

Laufzeit bzw. Dauer

10.08.2026
31.07.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

10.08.2026
31.07.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
VHB124LD - Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Dokument "12 Eigenerklärung.pdf"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

09.06.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

22.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

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