Planung Tragwerk - Erweiterungsneubau an der Grundschule Ensdorf
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Ensdorf
10044123-5060000001-61
Provinzialstr. 101a
66806
Ensdorf
Deutschland
DEC04
info@gemeinde-ensdorf.de
+49 68315040

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Zentrale Vergabestelle im Landkreis Saarlouis
10044000-9030000001-85
Kaiser-Wilhelm-Str. 10
66740
Saarlouis
Deutschland
DEC04
Zentrale Vergabestelle
zvs@kreis-saarlouis.de
+49 6831444910310
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zentrale Vergabestelle im Landkreis Saarlouis
10044000-9030000001-85
Kaiser-Wilhelm-Str. 10
66740
Saarlouis
Deutschland
DEC04
Zentrale Vergabestelle
zvs@kreis-saarlouis.de
+49 6831444910310

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammer@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Erweiterungsneubau an der Grundschule Ensdorf samt der Bauzustände für die verbleibenden Bauteile des Kellergeschosses des Bestandsgebäudes zu planen und auszuführen, sowie die ggfs. durch den Erweiterungsneubau statisch beeinflussten Bestandsbauteile zu untersuchen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aufgrund von stetig steigenden Schülerzahlen, des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 und des baulichen Zustandes der Bestandsgebäude besteht am Schulstandort der Grundschule Ensdorf akuter Handlungsbedarf.
Der Schulstandort der Grundschule setzt sich aus mehreren Gebäuden zusammen: das Gebäude der Grundschule mit angegliederter Schulturnhalle, der sogenannte "Plattenbau" und "Zwischenbau" und das Gebäude der FGTS. In den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen ist ein Luftbild als Überblick über den Grundschulstandort beigefügt. Einzelheiten können der Infobroschüre und den Anlagen entnommen werden.
Die Gebäude "Plattenbau" und "Zwischenbau" der Grundschule Ensdorf (Anlage B1) sollen abgerissen werden und durch einen Ersatzneubau am gleichen Standort ersetzt werden. Dem beiliegenden Raumprogramm können alle im Ersatzneubau unterzubringenden Räume entnommen werden.
Nach der ersten Stufe des parallel laufenden Vergabeverfahrens für die Leistungen der Objektplanung Gebäude erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen samt Kostenrahmen auf Grundlage des Raumprogramms zu entwickeln, wobei eine spätere Erweiterungsmöglichkeit um 3 Klassen (75 Kinder) berücksichtigt werden soll. Bei der Planung des Erweiterungsneubaus sind die Gemeinschaftsräume/-funktionen (u. a. Mensa, Küche, Sanitäranlagen, Freianlagen .....) bereits entsprechend zu dimensionieren. Die im Umfeld von Grundschule und FGTS befindlichen Freiflächen müssen in Summe die Flächenvorgaben für Pausen-/Freizeithöfe erfüllen.
Für den Ersatzneubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der DGNB vorgesehen.
Der gesamte Schulstandort wird wärmetechnisch derzeit über Fernwärme angedient. Die Heizzentrale befindet sich im Kellergeschoss des Plattenbaus und muss vor Abriss in den Bereich der Grundschule umgesiedelt werden. Diese Vorabmaßnahme ist im Rahmen des Neubauprojektes mit abzuwickeln. Die Planung und Herstellung von Ersatzunterkünften für die derzeit in Plattenbau und Zwischenbau befindlichen Nutzungen sowie kleinere Umbau-
und Sanierungsarbeiten im Bestand sind jedoch nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungs- und Überwachungsleistungen. Hinweise zum Umgang mit dem Kellergeschoss des Bestandsgebäudes und zur Gründung des Erweiterungsneubaus können der beiliegenden Geotechnischen Stellungnahme (Anlage B8), dem Schadstoffgutachten (Anlage B9) sowie der beiliegenden Gutachterlichen Statischen Stellungnahme (Anlage B10) entnommen werden. Die statische Untersuchung der zu erhaltenden Bauteile des Kellergeschosses in den Bauzuständen gehört zum Leistungsumfang der Tragwerksplanung, ebenso wie die Untersuchung ggfs. durch den Erweiterungsneubau statisch beeinflusster Bestandsbauteile.
Bauplanungsrechtlich betrachtet befindet sich das Plangebiet nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich zu sehen. Dementsprechend ergeben sich nach Rücksprache mit der zuständigen bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde auch die Parameter für das Einfügen des Neubaus in den Bestand der näheren Umgebung.
Die Untersuchung (Anlage B7), in der die energetische Sanierung und der Abriss + Neubau dieser beiden Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gegenübergestellt wurde und die gutachterliche Statische Stellungnahme (Anlage B10) ersetzen nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2021 bzw. gemäß teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021.
Eine Besichtigung des derzeitigen Grundschulstandortes wird den ausgewählten Bietern empfohlen. Einzelheiten dazu können der Infobroschüre entnommen werden.
Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Ensdorf.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix (Anlage A9) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht.
Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen (Anlage A11) ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2
Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 4
Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 5, 6
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage "Spezifische Leistungspflichten" sowie dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsphasen 1 und 2 sind spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen.
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Zuschlag wird elektronisch in Textform, erteilt, die Unterzeichnung des Vertrages ist nur noch deklaratorischer Natur.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---

Dieser Auftrag kann verlängert werden in Abhängigkeit zum jeweils aktuellen Terminplan. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens dienlich sind, es sei denn, der Auftragnehmer ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Ensdorf
Deutschland
DEC04

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektorganisation

Aufbauorganisation, Personaleinsatzplanung und Aufgabenzuweisung im Projektteam

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Methodik und Herangehensweise an die konkrete Projektaufgabe

Abwicklung des Planungsprozesses, Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicher, Qualitätssicherung in der Planung, Termin- und Kostenmanagement

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorarangebot

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien:
1. Projektorganisation: 35 %
1.1 Aufbauorganisation, Personaleinsatzplanung inkl. Vertretungsregelung: 17,5 %
1.2 Aufgabenzuweisung im Projektteam: 17,5 %
2. Methodik, Herangehensweise an die Projektaufgabe: 30 %
2.1 Abwicklung des Planungsprozesses in den Leistungsphasen 1 - 6 sowie Zusammenarbeit mit den Weiteren an der Planung Beteiligten: 7,5 %
2.2 Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht, auch unter den Belangen der Wirtschaftlichkeit: 7,5 %
2.3 Qualitätssicherung in der Planung: 7,5 %
2.4: Termin- und Kostenmanagement: 7,5 %
3. Honorar: 35 %
Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis (gemäß Formblatt Honorarangebot) erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Dabei wird die Punktzahl auf eine Nachkommastelle gerundet. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 10 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 10%) x 10 = 9 Punkte.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung können der Wertungsmatrix entnommen werden

Zusätzliche Informationen: Zur Umsetzung des Projektes sollen Fördermittel aus dem aktuellen Schulbauprogramm des Saarlandes BAUSTEIN "Bauliche Aufwertung und Umrüstung für Schulen in Technik, Effizienz, Innovation und Nachhaltigkeit" herangezogen werden. Einzelheiten hierzu können den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen findet man unter folgendem Link: https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/kommunales/informatio-nen/schulbauprogrammbaustein. Aus dieser Förderkulisse heraus ergeben sich energie- und bautechnische Standards für das Projekt, die in allen Planungs- und Umsetzungsphasen einzuhalten sind (KfW-Standard 40, Begleitung durch entsprechende Fachplaner etc.). Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Gemäß § 47 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mehrfachangebote: Mehrfachangebote für den zu vergebenden Auftrag Leistungen der Tragwerksplanung sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Abgabe der Angebote: Das Angebot mit allen einzureichenden Unterlagen (bestehend aus dem Angebotsbogen (Anlage A1), allen darin genannten Belegen, Nachweisen, Dokumenten, Erklärungen u. ä., dem Honorarangebot anhand des Formulars (Anlage A10) sowie den in Absatz 5 der Infobroschüre erläuterten Unterlagen zu den Zuschlagskriterien) kann nur vollelektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Vergabeplattform hochgeladen werden.

Zunächst wird geprüft, ob die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Unvollständige Angebote, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, werden ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als 3 geeigneten Bietern das Verfahren ggf. auch mit weniger als 3 Bietern durchzuführen.

Der Bauherr behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung eine Wettbewerbsregister-Abfrage durchzuführen.

Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Angebote, die nach der festgelegten Frist eingehen, werden ausgeschlossen.

Unterlagen und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zu ergänzen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

11
11

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

1
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, 60314 Frankfurt am Main
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
HRB 31830 Frankfurt am Main
Mittleres Unternehmen
Hanauer Landstrasse 211
60314
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabe-frankfurt@schuessler-plan.de
+49699688570
+496996885799
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.06.2025

Angaben zum Angebot

7 - 36470
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung