Abgabe der Angebote: Das Angebot mit allen einzureichenden Unterlagen (bestehend aus dem Angebotsbogen (Anlage A1), allen darin genannten Belegen, Nachweisen, Dokumenten, Erklärungen u. ä., dem Honorarangebot anhand des Formulars (Anlage A10) sowie den in Absatz 5 der Infobroschüre erläuterten Unterlagen zu den Zuschlagskriterien) kann nur vollelektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Vergabeplattform hochgeladen werden.
Zunächst wird geprüft, ob die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Unvollständige Angebote, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als 3 geeigneten Bietern das Verfahren ggf. auch mit weniger als 3 Bietern durchzuführen.
Der Bauherr behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung eine Wettbewerbsregister-Abfrage durchzuführen.
Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Angebote, die nach der festgelegten Frist eingehen, werden ausgeschlossen.
Unterlagen und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen.
Für die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zu ergänzen.