Gegenstand der anzubietenden Leistung ist die Ausstattung der Kita Pusteblume, sie beinhaltet die Lieferung, gebrauchsfertige Montage, Aufstellung bzw. Befestigung der losen Möblierung und der Einbaumöbel. Das Verpackungsmaterial muss vom AN vollständig entfernt und entsorgt werden.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Näheres entnehmen Sie bitte dem LV.
Es sind ausschließlich Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu verwenden. Sie müsse nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder erfüllen die für das jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln. Die Nachweise sind vor der Bau? bzw. Lieferleistung vorzulegen.
Es dürfe keine Tropenhölzer verwendet werden.
Die Verbindung und Montage der Einrichtungslemente hat mit bauaufsichtlich zugelassenen, nichtrostenden Befestigungsmaterial zu erfolgen. Die Wandverkleidung im Innenbereich wird in Trockenbauweise 2?lagig ausgeführt. Im Bereich hängender Möbelstücke befinden sich Wandverstärkungen zur Montage der Möbel.
Vertragliche Regelungen
Im gesamten Gebäude ist eine Fußbodenheizung installiert; Befestigungen im Fußboden sind nicht zulässig. Der Fußbodenbelag/LinoDie Lieferung ist während der Bauzeit, dem Transport und der Lagerung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. muss vor Aufbau und Montage geprüft werden.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Näheres entnehmen Sie bitte dem LV.leum ist durch entsprechende Möbel? und Stuhlgleiter zu schützen. Die Erzieherstühle sind mit weichen Rollen Typ W auszustatten.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Bieterfragen, die vor dem 11.08.2025 eingehen, gesammelt werden und ab dem 11.08.2025 schnellstmöglich beantwortet werden (urlaubs- und vertretungsbedingt). Wir bitten um Verständnis.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
Eigenerklärung Eignung 124LD (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben VHB FB 213 ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- Eigenerklärung Eignung 124LD ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Russland-Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Leistungsverzeichnis ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- VHB FB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen)- VVB 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- VHB 234 - Erklärung Arbeits-/ Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Loses Mobiliar.Näheres entnehmen Sie bitte dem LV
Schränke in Stollenbauweise. Näheres entnehmen Sie bitte dem LV
Garderoben. Näheres entnehmen Sie bitte dem LV