Verwertung des Bodenaushubs eines Kita-Neubau
Im Bereich der Liegenschaft der neu errichteten Kita "Pusteblume" in Schwalbach, Walter-Becker-Weg 3a, wurde eine Kinderkrippe einschließlich dem Außengelände als Neubau errichtet. nfallende Aushubmassen der Baumaßnahme wurden zur teilweisen Wiederverwertung im Baufeld seitlich gelagert. Die VerbliebenenAushubmassen werden nun im Zuge dieser Maßnahme der Verwertung zugeführt.
Überwiegend handelt es sich bei den ushubmassen um Bodenaushub, der als sandiger oder kiesiger Ton bzw. Lehm bewertet wurde, eine Bodenmechanische Untersuchung liegt vor.Sämtliche Bodenmassen werden geladen und der stofflichen Verwertung zugeführt, der Lagerplatz wird vollständig von Bodenaushub geräumt.Nach dem Räumen der Fläche wird ebenfalls seitlich gelagerter Oberboden aufgenommen und flächig über dem Profil des Urgeländes eingebaut. In den angedeckten Oberboden wird eine Rasensaat eingebracht. Die Verkehrstechnische Erschließung der Maßnahme erfolgt über zwei Zufahrten unmittelbar vom Walter-Becker-Weg aus.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bitte beachten Sie, dass das Leistungsverzeichnis sowohl als pdf-Datei sowie als GAEB-Datei (.84-Format) einzureichen ist.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragsnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Fehlende Nachweise oder Preisangaben werden, soweit zulässig, nachgefordert.
Erklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die russische Föderation (sog. Russland-Erklärung)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 2+3 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4+5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8+9 GWB
Eigenerklärung zur Eignung 124VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt+Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
VHB FB 233 Verzeichnis NU (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Verpflichtungserklärung Tariftreue Saarland allgemein- Eigenerklärung Russland-Sanktionen** Mittels Dritterklärung:- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt+Berufsgenossenschaft** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Angebotsschreiben VHB FB 213: Das Formblatt VHB 213 ist ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen- Leistungsverzeichnis als GAEB 84-Datei: das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist als GAEB 84-Datei mit dem Angebot abzugeben.- Leistungsverzeichnis als pdf-Datei: das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei einzureichen.- Formblatt VHB 221/222 - Preisermittlung: die VHB-Formblätter 221/222 sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen- VHB FB 221/222 Preisermittlung
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