Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von nachfolgend genannten Lieferleistungen, die in 3 Lose unterteilt sind:
Los 1: Windows-LaptopsEs wird eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von Windows-Laptops inkl. Support und Austausch bei technischen Defekten für die Mitarbeitenden von BerlinOnline ausgeschrieben.
Los 2: MacBooks AirEs wird eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von MacBooks Air ausgeschrieben.
Los 3: MacBooks ProEs wird eine Rahmenvereinbarung über den Kauf von MacBooks Pro ausgeschrieben.
Leistungsgegenstand des Loses 1 ist die Lieferung von Windows Laptops. Die Anforderungen an die zu liefernden Geräte sind in der Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt.Für die gelieferten Notebooks ist ein herstellerseitiger Business Support durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Leistungsgegenstand des Loses 2 ist die Lieferung von MacBooks Air. Die Anforderungen an die zu liefernden Geräte sind in der Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt.
Leistungsgegenstand des Loses 3 ist die Lieferung von MacBooks Pro. Die Anforderungen an die zu liefernden Geräte sind in der Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt.
Die BerlinOnline GmbH bietet eine über ein Jahr laufende Rahmenvereinbarung an, mit der Möglichkeit, diese einseitig durch den Auftraggeber drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
- Reduzierung von Verpackungsmaterialien beziehungsweise Einsatz umweltfreundlicher Verpackungen- nachhaltiger Versand
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
keine vorhanden
Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllt: - Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 2022-2026- Projektbeginn soll vor mind. 6 Monaten erfolgt sein- Das Projekt kann abgeschlossen oder ohne wesentliche Unterbrechungen seit mindestens 6 Monaten in Umsetzung sein - Themengebiet und Umfang muss mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 3.1).
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Für Personen- und Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.1).
Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.2).
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
(Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A4, Ziffer 1.3).
Frauenförderung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Abgabe einer Eigenerklärung zur Frauenförderung im Unternehmen
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit - Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue - Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden
Eigenerklärung zur Frauenförderung - Abgabe einer Eigenerklärung zur Frauenförderung im Unternehmen
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Nein