Nennung von drei (3) Referenzen aus den letzten 36 Monaten seit Veröffentlichung der Ausschreibung (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 2023-2026).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise, dass es sich um Ökostrom handelt, einzureichen:
- Die Herkunftsnachweise erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gem. EU-Richtlinie 2009/28/EG sowie die Anforderungen gem. § 79 EEG.
- Die Herkunftsnachweise erfüllen die Vorgaben zur Stromkennzeichnung des Umweltbundesamtes- (UBA) gem. Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV).
- Die Einlieferung der Herkunftsnachweise erfolgt auf Ihr HKNR-Händlerkonto beim UBA.
- Die Herkunft des Stroms ist auf eindeutig identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückzuführen.
- Die Wasser-, Windkraft- und/oder Photovoltaikanlagen befinden sich in Europa. Zwischen dem Netzgebiet der Stromerzeugung und dem Netzgebiet der Stromabnahme besteht eine netztechnische Verbindung.
- Die Wasser-, Windkraft- und/oder Photovoltaikanlagen entsprechen den gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards, z. B. erfüllen Anlagen Anforderungen des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes.
- Die Anlagenbetreiber haben keine Atom- und Kohlekraftwerke in Betrieb.