Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung über den jährlichen Nettoumsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (Trockenbau) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VHB-Formblatt 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen. Der Auftraggener behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Mindestanforderung: Der Mindestumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 530.000,00 EUR betragen haben.