Die Stadt Mölln beabsichtigt, die Gemeinschaftsschule Mölln (GMS) sanieren zu lassen. Als erste Maßnahmen werden die Fassade und das Dach der Haupt- und Realschule energetisch saniert. Die Stadt Mölln beabsichtigt, die Gemeinschaftsschule Mölln (GMS) sanieren zu lassen. Als erste Maßnahmen werden die Fassade und das Dach der Haupt- und Realschule energetisch saniert. Die Realschule wird mit einer außen auf einem neu herzustellenden Streifenfundament davorgestellten Holzrahmenbaukonstruktion gedämmt. Die alteStahlbetonsohle wird bis zu dem neuen Fundament erweitert. Nach Fertigstellung der neuen Fassade wird die alte Fassade abgebrochen und die dahinterliegenden Räume bis an die neue Fassade heran erweitert. Die Dämmung des Flachdaches wird auf ein zeitgemäßes Maß erhöht. Dabei wird das Dachgefälle in Richtung auf die Fassade geändert, so dass die bisher innenliegende Entwässerung nach außen abgeleitet und in Fallrohren an der Fassade geführt wird. Die Gebäude sind etwa 8,70 m hoch.Die Hauptschule ist ein zweigeschossiger Mauerwerksbau mit einem pfannengedeckten Satteldach. Die äußere der beiden Außenwandschalen wird abgebrochen. Auf die Innenschale wird eine Dämmung aus Mineralwolle und eine hinterlüftete Vorhangfassade aus Ziegelplatten aufgebracht. Die Fenster werden in den bestehenden Rohbauöffnungen erneuert. Die Deckung des etwa 40° geneigten Satteldaches wird ebenfalls erneuert. Die oberste Geschossdecke wird mit Einblasdämmung gedämmt. Die Traufhöhe liegt bei 7,76 m über OKG.
Anhand dieser Ausschreibung sollen die Abbruch- und Betonarbeiten vergeben werden. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Vergabestelle keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.2. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.3. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.4. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Vergabestelle seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.5. Für die Ausführung der Leistungen gilt der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz.
keine
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung zum vergleichbaren Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den vergleichbaren Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich
Projektreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Projektreferenzen über vergleichbare Leistungen
Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung über den jährlichen Nettoumsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (Abbruch- und Betonarbeiten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VHB-Formblatt 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen. Der Auftraggener behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Mindestanforderung: Der Mindestumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 900.000,00 EUR betragen haben.
Beschäftigenzahl - Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß VHB-Formblatt 124) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (VHB-Formblatt 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Referenzen - Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Abbruch- und Betonarbeiten) in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Eigenerklärung) in den letzten 3 Jahren (Stichtag 09. September 2025) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444).
5% der Auftragssumme
Einzureichende Unterlagen:- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über deren Abschluss im Auftragsfall- Formblatt 124 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB- Formblatt 221 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen- Formblatt 222 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Kalkulation über die Endsumme- Formblatt 233 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verzeichnis der Nachunter