Abschluss von einem Rahmenvertrag für Instandsetzungsarbeiten Oberbau-, Erd-, Durchlass- Schweiß -und Zusammenhangsarbeiten
Abschluss eines Rahmenvertrags zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Bereich Oberbau-, Erd-, Durchlass-, Schweiß- sowie Zusammenhangsarbeiten zur Sicherstellung der Instandhaltung und Funktionsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst die bedarfsgerechte Ausführung von Bau-, Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß den technischen und betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag einmalig um vier weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags beträgt acht Jahre.
Die Instandsetzungsarbeiten werden auf der Eisenbahninfrastruktur der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb), bzw. externer Infrastrukturen, bei der die Betriebsführung der evb obliegt, durchgeführt.
Bei dem vorliegenden Auftrag handelt es sich um einen wiederkehrenden Auftrag im Sinne der Sektorenverordnung (SektVO). Die ausgeschriebenen Leistungen werden in regelmäßigen oder bedarfsabhängigen Intervallen erneut benötigt und sind daher nicht als einmalige Leistungserbringung ausgestaltet.
Eine erneute Vergabe gleichartiger Leistungen ist nach Ablauf des Rahmenvertrags oder bei entsprechendem Bedarf vorgesehen. Ein Anspruch auf wiederholte Beauftragung über den gesamten Vertragszeitraum hinaus besteht nicht.
Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB bei der zuständigen Vergabekammer einzulegen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes zu stellen.
Nach Mitteilung gemäß § 134 GWB darf der Zuschlag erst nach Ablauf einer Frist von 15 Kalendertagen (bei elektronischer Übermittlung oder Fax: 10 Kalendertage) erteilt werden.
Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern.
Präqualifikation nach DB
Die Finanzierung und Zahlungsabwicklung richten sich nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie den einschlägigen Vorschriften der SektVO und der VOB/B.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Präqualifikation nach DB- Referenzen Instandsetzungen Oberbau