Die evb Logistik hat einen regelmäßigen Bedarf an der Überlassung von Zeitarbeitskräften im Eisenbahnbereich. Das Vergabeverfahren ist daher an Unternehmen gerichtet, die Zeitarbeitskräfte als "Verleiher" dem Auftraggeber gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern im Wege eines Rankingverfahrens.Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl geeigneter Auftragnehmer, die den Auftraggeber bei Bedarf gegen Entgelt durch die zeitlich befristete Überlassung von Zeitarbeitskräften unterstützen.Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen entsprechend der im Vergabeverfahren festgelegten Rangfolge. Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder eine Verpflichtung zur Abnahme von Leistungen noch zur Bereitstellung von Personal begründet.Die Anfrage der einzelnen Leiharbeitnehmer geschieht gemäß Rangfolge, unter Angabe der jeweiligen Anforderungen für die angefragte Position. Maßgeblich bei der Auswahl ist zunächst die Erfüllung der Anforderungen, bei gleichwertigen Angeboten entscheidet die Wirtschaftlichkeit.
Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Eine verlängerte Laufzeit reduziert die Verfahrenskosten sowohl für den Auftraggeber als auch für die Bieter und trägt damit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gemäß § 97 Abs. 1 GWB Rechnung.
Hier gelten die gesetzlichen Fristen
Aktuell sind wir in eine Umstruktierungsphase. Die endgültige Firmierung steht zum der zeitigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Bei Bedarf wird der Auftraggeber die fehlenden Unterlagen nachfordern.
- Zustimmung zum Sonderkündigungsrecht Einzelabruf aus schwerwiegendem Grund (impliziert durch Abgabe eines Angebotes)
- Zustimmung, ein DilocSync-fähiges Endgerät zur Verfügung zu stellen (Los 1-6, impliziert durch Abgabe eines Angebotes)
- Lieferantenauskunft ausgefüllt sowie Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Zustimmung zur kostenfreien Kompetenzfeststellung (impliziert durch Abgabe eines Angebotes)
- Bestätigung, die angegebene PSA und Equipment zu stellen (Los 1-6, impliziert durch Abgabe eines Angebotes)
- Zustimmung zum Sonderkündigungsrecht Einzelabruf aus schwerwiegendem Grund (impliziert durch Abgabe eines Angebotes)- Zustimmung, ein DilocSync-fähiges Endgerät zur Verfügung zu stellen (Los 1-6, impliziert durch Abgabe eines Angebotes)- Lieferantenauskunft ausgefüllt sowie Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung- Zustimmung zur kostenfreien Kompetenzfeststellung (impliziert durch Abgabe eines Angebotes)- Bestätigung, die angegebene PSA und Equipment zu stellen (Los 1-6, impliziert durch Abgabe eines Angebotes)
Der Triebfahrzeugführer deutschlandweit ist selbstständig verantwortlich für die sichere Durchführung von Zugfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:- Zug- und Rangierfahrten vorbereiten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, Bremsen einstellen, Bremsproben durchführen sowie Wagenliste, Bremszettel und sonstige Zugpapiere erstellen und auf Vollständigkeit überprüfen)- Zug- und Rangierfahrten selbstständig, sicher, pünktlich und wirtschaftlich durchführen- Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen- Durchführung von Pflege- und kleineren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen im Rahmen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes.- Mängel und Schäden an Triebfahrzeugen, sowie an Wagen und Ladungen erkennen, kennzeichnen, melden, dokumentieren und in Absprache mit zuständigen Mitarbeitern geeignete Maßnahmen festlegen und durchführen- Regeln für die sichere Beförderung und die sichere und pünktliche Durchführung des Betriebes anwenden- Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen RegelnNötige Voraussetzungen:- Triebfahrzeug-Führerschein Klasse B / B2 im Güterverkehr- Nachweise o Rangierbegleiter (Rb)o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2o Bremsprobeberechtigter (BrpBer)o Grundlehrgang GGVSEBo Anlage 5 / Grundlagen Eisenbahno psychologische und medizinische Tauglichkeito idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU- Möglichst umfangreiche Baureihenbefähigungen (nach Anforderung Einzelabruf)- ggfs. Zusatzbefähigungen Tf z.B. LZB, FV-NE- Einsatz deutschlandweit mit unterschiedlichen Einsatzorten - Möglichst umfangreiche Strecken- und Ortskenntnis der EinsatzortePSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnweste nach DIN EN ISO 20471Equipment: Kreuzbart, DB21, Vierkant; Handlampe, Bahncard 100
Der Triebfahrzeugführer (Strecke) am Rangierstandort ist selbstständig verantwortlich für die sichere Durchführung von Rangierfahrten am Rangierstandort und gelegentlichen Zugfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:- Rangier- und Zugfahrten vorbereiten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, Bremsen einstellen, Bremsproben durchführen sowie Wagenliste, Bremszettel und sonstige Zugpapiere erstellen und auf Vollständigkeit überprüfen) und selbstständig, sicher, pünktlich und wirtschaftlich durchführen- Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen- Durchführung von Pflege- und kleineren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen im Rahmen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes.- Mängel und Schäden an Triebfahrzeugen, sowie an Wagen und Ladungen erkennen, kennzeichnen, melden, dokumentieren und in Absprache mit zuständigen Mitarbeitern geeignete Maßnahmen festlegen und durchführen- Regeln für die sichere Beförderung und die sichere und pünktliche Durchführung des Betriebes anwenden- Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln
Nötige Voraussetzungen:- Triebfahrzeug-Führerschein Klasse B / B2 im Güterverkehr- Nachweise o Rangierbegleiter (Rb)o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2o Bremsprobeberechtigter (BrpBer)o Grundlehrgang GGVSEBo Anlage 5 / Grundlagen Eisenbahno psychologische und medizinische Tauglichkeito idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU- Möglichst umfangreiche Baureihenbefähigungen- ggfs. Zusatzbefähigungen Tf z.B. LZB, FV-NE - Einsatz im Rangierdienst an festgelegtem Einsatzort/Dienststelle mit gelegentlichen Zugfahrten, i.d.R. ab/bis Einsatzort/Dienststelle- Möglichst umfangreiche Strecken- und Ortskenntnis des Einsatzortes/DienststellePSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe; Vierkant, Handlampe
Der Lokrangierführer am Rangierstandort ist selbstständig verantwortlich für die sichere Durchführung von Rangierfahrten am Rangierstandort im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:- Rangierfahrten vorbereiten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, Bremsen einstellen, Bremsproben durchführen sowie Wagenliste, Bremszettel und sonstige Zugpapiere erstellen und auf Vollständigkeit überprüfen)- Rangierfahrten selbstständig, sicher, pünktlich und wirtschaftlich durchführen- Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen- Durchführung von Pflege- und kleineren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen im Rahmen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes.- Mängel und Schäden an Triebfahrzeugen, sowie an Wagen und Ladungen erkennen, kennzeichnen, melden, dokumentieren und in Absprache mit zuständigen Mitarbeitern geeignete Maßnahmen festlegen und durchführen- Regeln für die sichere Beförderung und die sichere und pünktliche Durchführung des Betriebes anwenden- Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln
Nötige Voraussetzungen:- Triebfahrzeug-Führerschein Klasse A - Nachweise o Rangierbegleiter (Rb)o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2o Bremsprobeberechtigter (BrpBer)o Grundlehrgang GGVSEBo Anlage 5 / Grundlagen Eisenbahno psychologische und medizinische Tauglichkeito idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU- Möglichst umfangreiche Baureihenbefähigungen(nach Anforderung im Einzelabruf)- Einsatz im Rangierdienst an festgelegtem Einsatzort/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf)- Möglichst umfangreiche Ortskenntnis des Einsatzortes/DienststellePSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe
Der Rangierbegleiter am Rangierstandort ist verantwortlich für die Durchführung und Begleitung von Rangierfahrten am Rangierstandort im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:- Vom Triebfahrzeugführer übertragene rangierdienstliche Aufgaben ausführen- Fahrzeuge im Rahmen von Rangierfahrten vorbereiten und bewegen- Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen- Mithilfe bei der Vorbereitung von Zügen und Vorbereitung von Rangierfahrten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, ggfs. Bremse einstellen, sowie Wagenlisten, Bremszettel und sonstige Zugpapiere vorbereiten)- Ggfs. Bremsprobe durchführen- Soweit für die Tätigkeiten des Rangierbegleiters erforderlich auch Tätigkeiten des Wagenprüfers G bzw. P ausführen- Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken- Regeln für die sichere Durchführung des Rangierdienstes anwenden- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln
Nötige Voraussetzungen:- Nachweise o Rangierbegleiter (Rb)o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2o Bremsprobeberechtigter (BrpBer)o Grundlehrgang GGVSEBo Grundlagen Eisenbahno medizinische Tauglichkeito idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU- Einsatz im Rangierdienst an festgelegtem Einsatzort/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf)- Möglichst umfangreiche Ortskenntnis des Einsatzortes/DienststellePSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe
Der Wagenmeister deutschlandweit ist verantwortlich für die technische Behandlung der Güterwagen im Betrieb sowie die Durchführung und Begleitung von Rangierfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:- Technische Untersuchungen und Überprüfungen von Güterwagen und/oder von Zügen im Betrieb in Hinblick auf ordnungsgemäße Zugbildung- Mängel und Schäden an Wagen, Ladung, Ladeeinheiten und Ladungssicherungen erkennen- Abnahme außergewöhnlicher Sendungen (z.B. Lademaßüberschreitungen)- Vom Triebfahrzeugführer übertragene rangierdienstliche Aufgaben ausführen- Fahrzeuge im Rahmen von Rangierfahrten vorbereiten und bewegen- Mithilfe bei der Vorbereitung von Zügen und Vorbereitung von Rangierfahrten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, ggfs. Bremse einstellen, sowie Wagenlisten, Bremszettel und sonstige Zugpapiere vorbereiten)- Ggfs. Bremsprobe durchführen- Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken- Regeln für die sichere Durchführung des Rangierdienstes anwenden- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln
Nötige Voraussetzungen:- Nachweise o Wagenprüfer (Wgp) Stufe 4 mit Zusatzqualifikation KVo Rangierbegleiter (Rb), Bremsprobeberechtigter (BrpBer)o Grundlehrgang GGVSEBo Grundlagen Eisenbahno medizinische Tauglichkeito idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU- Einsatz als Wagenmeister im deutschlandweiten Güterverkehr mit unterschiedlichen Einsatzorten (nach Anforderung Einzelabruf)- Einsatz als Rangierbegleiter bei Last-Mile-Leistungen (nach Anforderung Einzelabruf)- Möglichst umfangreiche Ortskenntnis der Einsatzorte (nach Anforderung Einzelabruf)PSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe, Klanghammer, Messgeräte, Handwerkzeuge, Ladungssicherung, Vierkant, Handlampe, Dienstwagen
Der Wagenmeister am Rangierstandort ist verantwortlich für die technische Behandlung der Güterwagen im Betrieb sowie die Durchführung und Begleitung von Rangierfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:- Technische Untersuchungen und Überprüfungen von Güterwagen sowie von Zügen im Betrieb in Hinblick auf ordnungsgemäße Zugbildung- Mängel und Schäden an Wagen, Ladung, Ladeeinheiten und Ladungssicherungen erkennen- Abnahme außergewöhnlicher Sendungen (z.B. Lademaßüberschreitungen)- Vom Triebfahrzeugführer übertragene rangierdienstliche Aufgaben ausführen- Fahrzeuge im Rahmen von Rangierfahrten vorbereiten und bewegen- Mithilfe bei der Vorbereitung von Zügen und Vorbereitung von Rangierfahrten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, ggfs. Bremse einstellen, sowie Wagenlisten, Bremszettel und sonstige Zugpapiere vorbereiten)- Ggfs. Bremsprobe durchführen- Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken- Regeln für die sichere Durchführung des Rangierdienstes anwenden- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln
Nötige Voraussetzungen:- Nachweise o Wagenprüfer (Wgp) Stufe 4o Zusatzqualifikation KVo Rangierbegleiter (Rb)o Bremsprobeberechtigter (BrpBer)o Grundlehrgang GGVSEBo Grundlagen Eisenbahno medizinische Tauglichkeito idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU- Einsatz als Wagenmeister und ggfs. Rangierbegleiter bei Last-Mile-Leistungen und am Einsatzort/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf)- Möglichst umfangreiche Ortskenntnis des Einsatzortes/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf)PSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe, Klanghammer, Messgeräte, Handwerkzeuge, Ladungssicherung, Vierkant, Handlampe, ggfs. Dienstwagen
Der Disponent / Einsatzplaner Eisenbahn ist verantwortlich für die Disposition/Planung der laufenden Verkehre im Betrieb sowie den wirtschaftlichen und regelwerkskonformen Einsatz der Ressourcen im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb im Regel- und Störfall. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben:
- Koordination geeigneter Personale und Fahrzeuge auf geplanten Leistungen, sowie Ad hoc-Disposition gemäß der gültigen Regelwerke- Bei Bedarf Einkauf von Fremdleistungen (Personale / Fahrzeuge) bei freigegebenen Unternehmen- Aufnahme und Sammlung von Informationen erbrachter Leistungen zur Auswertung und Abrechnung, einschließlich der notwendigen Informationen, die in das Sicherheits- und Qualitätsmanagement einfließen- Im Bedarfsfall werden Unterkünfte und Taxifahrten für Mitarbeiter gebucht, Kostenübernahmen erstellt und versendet und notwendige Ausrüstungsgegenstände organisiert, um einen sicheren, pünktlichen und wirtschaftlichen Betriebsablauf zu gewährleisten.- Steuerung, Überwachung und Dokumentation der Arbeitszeiten bzw. des Einsatzes der geplanten Personalen und Fahrzeuge- Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln
Nötige Voraussetzungen:- Erfahrung in der Disposition von Güterzügen und Rangierleistungen- Grundlagen kaufmännischer Tätigkeit- Kenntnisse von Arbeits- und Tarifrecht- Umfangreiche Kenntnisse zu Trassen-/Fahrplanmanagement- Einsatz mit festgelegtem Einsatzort/Dienststelle(nach Anforderung Einzelabruf)- Möglichst umfangreiche gültige Ortskenntnis des Einsatzortes/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf)
- Nachweise o Idealerweise Nachweis mind. Anlage 5/Grundlagen Eisenbahno Idealerweise aktueller RFU Disposition / Planung