Durchführung der händischen Ultraschallprüfung (UT) an Schienen von Eisenbahnstrecken.
Durchzuführende Tätigkeiten:Handnahe Ultraschallprüfung der Schiene, Inkl. Kosten für Messgeräte und sonstigem Equipment, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Personal. Inkl. Erstellung eines Fristenblatts, Prüfbericht und Beseitigungsvorschlägen Dokumentation nach 821.2007
Strecke 2 Bremervörde - Osterholz-Scharmbeck (Ost) Strecke 4 Zeven (Süd) - Tostedt
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Die Leistung muss im Jahr 2026 erfüllt werden.
Weitere Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Vergabe bzw. der Durchführung der Leistungen erfolgen voraussichtlich bedarfs- und projektabhängig. Ein konkreter Zeitpunkt kann derzeit nicht benannt werden.
Etwaige Folgeausschreibungen oder erneute Aufrufe zum Wettbewerb werden rechtzeitig und entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben im jeweiligen Veröffentlichungsmedium bekannt gemacht.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 GWB nur zulässig, wenn die geltend gemachten Vergabeverstöße zuvor fristgerecht gerügt wurden.
Erkannte Verstöße sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die bereits aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung einzureichen.
Unabhängig davon gilt vor Zuschlagserteilung eine Informations- und Wartefrist von grundsätzlich 15 Kalendertagen (bzw. 10 Kalendertagen bei elektronischer Übermittlung).
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO) fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern.
Ausführung 2026
Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Preise auf Grundlage der tatsächlich erbrachten und prüfbar nachgewiesenen Leistungen. Zahlungen werden nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung und Abnahme bzw. Leistungsnachweis fällig.
Dokumentation nach 821.2007