Die Auftraggeber beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von NetApp Hardware-, Softwarekomponenten, Professional Services und Wartung durch NetApp, sowie optional unterstützender Dienstleistungen im NetApp Umfeld durch den Anbieter selbst.
Siehe Beschaffungsvorhaben
siehe Optionen
Alle weiteren Erfüllungsorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Weitere Erfüllungsorte in Deutschland können während der Vertragslaufzeit ergänzt werden.
Laufzeitverlängerung um 12 Monate zu gleichen Konditionen
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nach dem aktuellen Vergaberecht darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen, eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Fragen und Antworten informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die Vergabeplattform regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Fragen sowie Antworten zu den Fragen kontrollieren 2) Bieterfragen sind ebenfalls über die Vergabeplattform einzureichen.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein. Nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
"Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123 - 125 GWBFormular "Erklaerung_Nichtvorliegen_Ausschlussgruende"
Bonitätsnachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bonitätsbescheinigung* einer Hausbank (nicht älter als 6 Monate)
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123 ? 125 GWBFormular "Erklaerung_Nichtvorliegen_Ausschlussgruende"
Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass er dem Auftraggeber unaufgefordert innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nachdem der Zuschlag an ihn erteilt wurde schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird.Versicherungsschutz:1. in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Peronen- und Sachschäden besteht oder bis zum Projektstart abgeschlossen wird (keine Haftungsbeschränkung siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen).2. in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Vermögensschäden besteht oder bis zum Projektstart abgeschlossen wird (keine Haftungsbeschränkung siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen).3. dass die Dauer des Versicherungsschutzes für die Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.4. dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen.
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit - Der Nachweis wird durch das Erfüllen der im Dokument ZDF-121-OV-26-008_Eignung genannten Kriterien erbracht.
Technische und fachliche Eignungskriterien - Das Dokument "ZDF-121-OV-26-008_Eignungsliste" ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Bei einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Keine