Technische Ausstattung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er über das technische Equipment zur Durchführung des Auftrags verfügt. Hierzu gehört zum einen der Nachweis über den Fuhrpark (Bewirtschaftung, für Techniker-Einsätze, aber auch den Transport von Fahrausweisautomaten).
Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Auftragnehmer über entsprechendes Werkzeug zur Durchführung der Tätigkeiten verfügt. Der Auftragnehmer kann durch den Nachweis sicherstellen, den Fahrausweisautomaten auch auf schwieriges Terrain versetzen zu können.