Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Die etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen.