Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert die Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg in Mainz Hechtsheim. Beide Bahnsteige, die Fahrtrichtung Innenstadt und die Fahrtrichtung stadtauswärts, werden erneuert.
Maßnahmen:- Verlängerung der Bahnsteige auf ein Regelmaß von 45 m- Anheben der Bahnsteigkanten auf die Regelhöhe von 24 cm über Schienenoberkante- Blindenleitsystem- Erneuerung der Wartehalle & Haltestellenausstattung Fahrtrichtung Innenstadt- Erneuerung der Beleuchtungsanlage- Versetzung des Fahrkartenautomaten (stadteinwärts) an die Haltestelle Mühldreieck
Straßenbahnhaltestelle Dornsheimer Weg in Mainz Hechtsheim
Preis
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.