Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen.
Los 1: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleich sind haushaltsnahe Sammlungen von Siedlungsabfällen.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (2.950 Mg/Jahr) = mindestens 1.475 Mg pro Jahr.
Los 2: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (10.000 Mg/Jahr) = mindestens 5.000 Mg pro Jahr.
Los 3: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100 % der ausgeschriebenen Tonnage (6.650 Mg/Jahr).
Los 4: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Leistungen zu Containerabfuhren und Verwertung von kommunalen Abfällen.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.810 Mg/Jahr) = mindestens 905 Mg pro Jahr.
Los 5: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleich sind haushaltsnahe Sammlungen von Siedlungsabfällen.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (125 Mg/Jahr) = mindestens 63 Mg pro Jahr.
Los 6: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (160 Mg/Jahr) = mindestens 80 Mg pro Jahr.
Los 7: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (110 Mg/Jahr) = mindestens 55 Mg pro Jahr.
Für alle Lose gilt: Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der
angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben.
Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über eine Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiterhin ist vorzulegen:
- weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.