Beförderung von Kindern im freigestellten Schülerverkehr des Donnersbergkreises
Beförderung von ca. 144 Kindern im freigestellten Schülerverkehr des Donnersbergkreises
Die Leistungen werden auf die Dauer von drei Schuljahren ab dem 09.08.2027 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum Ende des Schuljahres 2031/2032.
Landkreis Donnersbergkreis
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Bieter:- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist offensichtlich unzulässig, wenn das Antrags- oder Beschwerderecht offensichtlich missbräuchlich geltend gemacht wird (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB). Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.Das Nachprüfungsverfahren wird vornehmlich in Textform geführt. Anträge, Stellungnahmen und sonstige Erklärungen sind über die von der Vergabekammer benannten elektronischen Übermittlungswege einzureichen. Die Aktenübermittlung und -einsicht erfolgt grundsätzlich elektronisch. Auf abweichende Vorgaben der zuständigen Vergabekammer wird hingewiesen.
Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen
Ich/Wir erkläre(n), dassfür mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen SozialversicherungIch/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen.- Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n.oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet .
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung:Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Beschäftigte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben zu Beschäftigten
Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Russlandbezug
Erklärung Tariftreue (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung nach LTTG
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.(2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Aufträge zur Beförderung von Kindergartenkindern oder Schulkindern.(3) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Zusätzliche Hinweise:Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiterhin ist vorzulegen:- Eigenerklärung zur Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. undEigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:- Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kopie (nicht älter als 6 Monate).- Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (nicht älter als 6 Monate) in Kopie.- Unbedenklichkeitsbescheinigung über die steuerliche Zuverlässigkeit.- Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung kommunaler Abgaben.- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Oberschwelle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025).Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 - 2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter alsein Jahr) vorlegen.- Junge Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG, deren Gründung nicht länger als acht Jahre zurückliegt, sowie Unternehmen, die die oben stehenden Nachweise aus anderen berechtigten Gründen nicht vollständig erbringen können, können gemäß § 45 Abs. 5 VgV stattdessen folgende alternative Nachweise vorlegen:- Geschäftsplan oder testierte Eröffnungsbilanz mit Liquiditätsplanung;- Bankbestätigung über eine bestehende Kreditlinie oder verbindliche Finanzierungszusage;- Nachweis vorhandener Investorenmittel oder Förderzusagen öffentlicher Stellen;- Bürgschaft einer geeigneten Bank oder Versicherung in entsprechender Höhe.Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der vorgelegten Nachweise beurteilt.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Gesamtschuldnerisch haftend
In den Vergabeunterlagen.