Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung an Referenzen
(1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber.
(2) Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Los 1+2: (behältergestützte Abfuhr von Abfällen); Los 3: (haushaltsnahe Abfuhr von sperrigen Abfällen und Elektro? und Elektronikaltgeräten sowie Altmetallen); Los 4: (Abfuhr von Schadstoffen).
(3) Los 1:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (16.250 Behälter) = mindestens 8.125 Behälter.
Los 2:
Der mindestens zu erreichende Referenzumfang beträgt 50 % der ausgeschriebenen abzufahrenden Behälteranzahl (9.200 Behälter) = mindestens 4.600 Behälter.
Los 3:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (1.150 Mg/Jahr) = mindestens 575 Mg/Jahr.
Los 4:
Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (15.000 kg/Jahr) = mindestens 7.500 kg/Jahr.
(4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein.
Los 1: (5) Mindestens eine Referenz, bei der innerhalb der vergangenen 5 Jahre ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
HINWEIS:
Los 1 + 2:
Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Behälteranzahlen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Menge aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich dem geforderten Referenzumfang ist.
Los 3 + 4:
Wenn eine einzige Referenz die Mindestanforderung an die Referenztonnage nicht erfüllt, können weitere Referenzen mit niedrigeren Tonnagen angegeben werden. Die Mindestanforderung ist dann erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenzumfang/tonnage ist.
Zusätzliche Hinweise:
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, können Sie diese gerne formlos einreichen. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben bei den benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiterhin ist vorzulegen:
- weitere Eigenerklärungen und Angaben zur Leistungserbringung
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer akkreditierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.