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Verfahrensangaben

Bereitstellung Firmenfitness-Programm

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.03.2026
24.03.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum Osnabrück GmbH
HRB 18565
Am Finkenhügel 1
49076
Osnabrück
Deutschland
DE944
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@Klinikum-os.de
+49 541405-1800

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
de935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131152-0
+49 4131152-943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

92600000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung eines Firmenfitness-Programms für die Beschäftigten der Klinikum Osnabrück GmbH. Gegenstand ist die Bereitstellung eines regionalen Netzwerks von Fitness- und Gesundheitseinrichtungen im Umkreis von ca. 30 km um 49076 Osnabrück einschließlich digitaler Verwaltungs- und Berichtsfunktionen.

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen eines Fixpreismodells.

Vertragslaufzeit bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe eines integrierten Firmenfitness-Programms zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten.

Der Auftrag umfasst insbesondere:
- Zugang zu Fitnessstudios, Schwimmbädern und weiteren Sport- und Gesundheitseinrichtungen im Umkreis von 30 km um den Standort Osnabrück
- Bereitstellung einer digitalen Plattform zur Registrierung, Verwaltung und Abrechnung
- Bereitstellung von Monitoring- und Reportingfunktionen für die Auftraggeberin

Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
31.12.2027

Der Vertrag beginnt am 01.05.2026 und endet zunächst zum 31.12.2027.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag maximal zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Finkenhügel 1
49076
Osnabrück
Deutschland
DE944

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Preis

Bewertet wird der vom Bieter angebotene monatliche Netto-Gesamtpreis für die Bereitstellung des Firmenfitness-Programms für alle trainingsberechtigten Mitarbeitenden der Auftraggeberin.

Die Bewertung erfolgt proportional zum niedrigsten Angebotspreis.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umfang der angebundenen Einrichtungen

Bewertet werden die Anzahl der angebundenen Sport- und Fitnesseinrichtungen im Umkreis von 30 km um 49076 Osnabrück sowie die Vielfalt der angebotenen Leistungsbereiche (z. B. Fitnessstudios, Schwimmbäder, Rehasport, Wellness, Outdoor-Angebote).

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept für digitale Angebote und Berichtswesen

Bewertet werden Struktur und Qualität des digitalen Gesamtkonzepts einschließlich Berichtswesen, Benutzerfreundlichkeit der Plattform sowie Transparenz der datenschutzrechtlichen Umsetzung.

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHHYTGXFXJ38

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird auf die Voraussetzungen und Fristen des § 160 GWB ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.

Es wird empfohlen, Angebote frühzeitig einzureichen, um technische Probleme bei der Übermittlung zu vermeiden.

Die Nutzung von KI-Assistenzsystemen zur Unterstützung bei der Angebotserstellung ist zulässig. Die Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Verbindlichkeit des Angebots verbleibt jedoch uneingeschränkt beim Bieter.

Es ist sicherzustellen, dass durch die Nutzung solcher Systeme keine datenschutzrechtlichen oder vergaberechtlichen Vertraulichkeitsanforderungen verletzt werden.

Zudem wird auf die Grenzen der Nachforderung gemäß § 56 VgV hingewiesen. Unvollständige oder widersprüchliche Angebote können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

24
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gem. § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die in den §§ 123 und 124 GWB sowie in ergänzenden nationalen Vorschriften genannten Ausschlussgründe werden vollumfänglich berücksichtigt. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§§ 261, 129a StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Korruptionsdelikte (§§ 299, 331 bis 335 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Ausbeutung (§§ 232, 233 StGB).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Steuerhinterziehung oder Nichtzahlung von Steuern und Abgaben (§ 370 AO).

Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB: Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Antrag auf Eröffnung.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Einstellung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Verfahren mit ähnlicher Zielsetzung wie die Insolvenz.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Schwere berufliche Verfehlung, die die Integrität infrage stellt.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Wettbewerbswidrige Absprachen (§ 298 StGB oder Kartellrecht).

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Vorliegen eines Interessenkonflikts, der eine ordnungsgemäße Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen kann.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Vorbefassung, die zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung geführt hat.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Nachweislich mangelhafte Leistung bei einem früheren öffentlichen Auftrag, die zur Kündigung, Schadensersatzforderung oder vergleichbaren Sanktionen führte.

Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Täuschung der Vergabestelle oder unzulässiger Versuch der Beeinflussung des Vergabeverfahrens.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird;
bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Gewerbeanmeldung, HR-Auszug etc. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Der Bieter hat mindestens drei Referenzen über die Durchführung eines Firmenfitnessprogramms aus den letzten fünf Jahren vorzulegen.

Jede Referenz muss mindestens 1.500 teilnahmeberechtigte Mitarbeitende umfassen.

Mindestens eine Referenz muss ein Unternehmen mit mindestens 2.500 teilnahmeberechtigten Mitarbeitenden betreffen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestmarktpräsenz / Unternehmensdauer - Der Bieter muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Bereich Firmenfitness bzw. betrieblicher Gesundheitsangebote tätig sein.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestnetz in der Region (Mindestanforderung) - Der Bieter hat nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über angebundene Einrichtungen im Umkreis von 30 km um 49076 Osnabrück verfügt.

Es ist mindestens ein Hallenbad im Stadtgebiet Osnabrück sowie mindestens ein weiteres Bad im Landkreis Osnabrück nachzuweisen.

Finanzierung

Die Zahlung erfolgt nach den Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Weiteren besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers sowie den gesetzlichen Regelungen des BGB. Die Rechnungsstellung hat digital und prüffähig zu erfolgen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto nach Rechnungszugang.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:

- Beachtung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
- Einhaltung der Vorgaben des § 4 Abs. 1 NTVergG
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, sofern anwendbar.

Die Erklärungen sind von jedem Bewerber, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern, bei Nachunternehmern/ Eignungsleihe von jedem Nachunternehmer/ dritten Unternehmen vollständig auszufüllen.

Es gelten die Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (s. Anlage "10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen").

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung