- Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH ist öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Abs. 2 GWB.
- Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Da es sich um Bauarbeiten im Bestand handelt, wird eine Ortsbesichtigung vor
Angebotsabgabe empfohlen. Eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht.
Terminvereinbarung über Herrn Christof Ratzinger, E-Mail: badherrenalb@4aarchitekten.de, Telefonnummer: 0711/3893000-39.
- Eine losweise Vergabe findet nicht statt;
- Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A EU)
- Die Zuschlagskriterien sind: Preis: 100 %
- Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform abzugeben.
- Gewährleistungsfrist: 5 Jahre
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 5 % der Abrechnungssumme
- Pauschale für Bauwasser und Baustrom: 0,3 % der Schlussrechnungssumme netto
- Es wird darauf hingewiesen, dass in der Stadt Bad Herrenalb längere Ruhezeiten gelten,
die es zu beachten gilt. Die entsprechende Polizeiverordnung ist den
Bekanntmachungsunterlagen beigefügt.
- Die VOB/B wird einbezogen.
- Sollte sich aus der GAEB-Datei / dem LV ein von den Verfahrensfristen abweichender Submissionstermin ergeben, hat dieser KEINE Gültigkeit.
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Als zusätzliche Vertragsbedingung gilt die Nachrückerregelung gemäß den Vergabeunterlagen.
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Hinweis zur fristgerechten Einreichung der geforderten Unterlagen / Nachweise:
Aufgrund des engen Zeitplans des Vergabeverfahrens bitten wir alle Bieter, die geforderten Unterlagen vollständig mit dem Angebot einzureichen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden können, sind diese innerhalb von zwei Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Nicht oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen.