Verfahrensangaben

Luftsicherheitsdienstleistungen

VO: SektVO Vergabeart: Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.07.2026
17.07.2026 11:00 Uhr
30.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
HRB 4704
Petzelstraße 84
30855
Langenhagen
Deutschland
DE929
Zentraleinkauf
vergabestelle@hannover-airport.de
0511 977 1233

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
DE935
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3306
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79713000-5
79715000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erbringung von Luftsicherheitsdienstleistungen am Flughafen Hannover

1. Der Auftrag umfasst die vollumfängliche Durchführung von Sicherheitsleistungen gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) 2015/1998 sowie gemäß § 8 LuftSiG. Das Leistungsspektrum ist als Gesamtpaket konzipiert und gliedert sich in folgende Kernbereiche:

2. Personal- und Warenkontrollen: Sicherstellung der Kontrollprozesse an definierten Zugangspunkten, einschließlich der Überprüfung und/oder Begleitung/Bewachung von Flughafenlieferungen.

3. Allgemeine Bewachungsdienste: Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung luftsicherheitsrechtlicher Anforderungen auf dem Flughafengelände.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Laufzeit der Leistung (Luftsicherheitsdienstleistungen) beträgt 3 Jahre (Festlaufzeit). Es wird eine Verlängerung der Laufzeit von einem Jahr optional in Aussicht gestellt. Diese kann noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption bis max. 2 Jahre)

Das geschätzte jährliche Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 89.000 Stunden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angabe lediglich zu Kalkulations- und Planungszwecken dient. Hieraus ergibt sich keine Mindestabnahmeverpflichtung oder ein Anspruch auf eine feste Kontingentierung seitens des Auftragnehmers.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Es wird eine Verlängerung der Laufzeit von einem Jahr optional in Aussicht gestellt. Diese kann noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption bis max. 2 Jahre)

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Petzelstraße 84
30855
Langenhagen
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinweise zur Einreichung des Bewerbungsbogens

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Der Bewerbungsbogen ist bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Gleiches gilt, sofern ein Unternehmen einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft seine Eignung nach § 47 SektVO leiht.

Bitte beachten Sie die Allgemeinen Informationen zum Bewerbungsbogen.

Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:

a) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber verzichtet auf das Nachfordern von Unterlagen, unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.

Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.

b) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung

Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden.

Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen - ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden - die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.

c) Bewertung der Teilnahmeanträge

Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber für die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.

Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber die in der Bekanntmachung beigefügte Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann.

Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- maximal 200 Punkte auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- maximal 300 Punkte auf die technische Leistungsfähigkeit

- maximal 500 Punkte auf die Referenzen

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Die Bewertung wird anhand der in der Bewertungsmatrix vorgegebenen Punktevergabe erfolgen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

Sollte die Bewertung der Bewerbungen ergeben, dass an 5. Stelle mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl liegen, so werden nicht nur 5 Bewerber, sondern diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYHDYT2J83GXH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

-

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Darstellung der Organisations- und Niederlassungsstruktur des Bewerbers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis der personellen Kapazitäten (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis der Managementstruktur (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Referenzprojekten (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
200,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Technische Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
300,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
500,00

Finanzierung

Es gelten die AGB`s des Auftraggebers.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gemäß § 128 Abs. 1 GWB

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung