Erschließungsträgerleistungen als Generalübernehmer-Vergabe zur städtebaulichen Entwicklung und Erschließung des Wohngebiets "Im Eschental"
Übertragung der erforderlichen organisatorischen und planerischen Leistungen an einen erfahrenen Generalübernehmer. Die Beschaffung dient dem Zweck der städtebaulichen Entwicklung und Erschließung des Wohngebiets "Im Eschental" in der Gemeinde Friesenheim.Die Leistungen umfassen die Erschließungsträgeraufgaben sowie die notwendigen vorbereitenden, planerischen Leistungen zur Entwicklung und Erschließung des Baugebiets.Die Leistungsbeauftragung erfolgt in zwei Teilen:Teil 1: Städtebaulicher VertragTeil 2: Erschließungsvertrag und Umsetzung (Option)Die Beauftragung des Teils 2 steht unter dem Vorbehalt (Gegenstand einer Optionsvereinbarung), dass die Entwicklung des Gebiets (Bebauungsplanung, Bodenordnung) erfolgreich abgeschlossen wird .Die bauliche Umsetzung der Erschließungsmaßnahme ist nicht Gegenstand dieser Beschaffung. Diese wird vom Generalübernehmer zum gegebenen Zeitpunkt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)" zur Vergabe gebracht werden.
Die aus formalen Gründen genannte Bindefrist für die Angebote im Rahmen der Vergabeverhandlung (Frist: 26.06.2026) wird im Falle von Verhandlungen nicht zu halten sein. Im Falle von Verhandlungen wird eine Bindefristverlängerung voraussichtlich bis zum 03.08.2026 erforderlich werden.
gemäß § 134 Abs. 2 GWB
Die Sachzusammenhänges sind komplex. Es empfiehlt sich, die fachlichen Anforderungen an die Planungspartner intensiv zu prüfen und diese entsprechend den gestellten leistungsbezogenen Anforderungen auszuwählen.
Bewerberererklärungen in 1_AT (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Ausschluss- und Eignungskriterien
Siehe 1_A0 Bewerber-Information, Kap. 3.2