| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreicht eine umfangreiche Anfrage eines Interessenten. Die gestellten Fragen haben überwiegend allgemeinen Charakter. Sie beziehen sich teilweise auf die aktuell relevanten Erfordernisse der Bewerbungsphase (Phase 1) und auch auf die erst in der 2. Phase (Verhandlungsverfahren) relevanten Bietersachverhalte.
Wir nehmen nachfolgend zu allen Fragen direkt Stellung. Die Antworten/Stellungnahmen sind im direkten Textzusammenhang dargestellt. Zum Erkennen der Antworten der Vergabestelle sind diese mit den Zeichenfolgen >>> vor der Antwort bzw. <<< nach der Antwort direkt kenntlich gemacht. Wir betrachten die Antworten als verfahrensrelevant. Die Antworten führen in einzelnen Punkten ggf. zur Anpassung verfahrensrelevanter Aufgabenbeschreibungen (2. Phase). Die ggf. zu präzisierenden Verfahrens-Anlagen werden über diese Nachricht hinaus mit der "Aufforderung zur Angebotsabgabe" ausgetauscht und an den konkreten Bieterkreis übermittelt.
Sollten aus den nachstehenden Antworten bieterrelevante Folgefragen oder Hinweise entstehen, können diese in der 2. Verfahrensphase ergänzend eingereicht werden.
Zur Anfrage:
1. Datei 1_A0 Bewerber-Information, S.4, Punkt 3.1: es ist beschrieben, dass 37 Eigentümer verkaufsbereit sind und 13 Eigentümer eine Bauplatzzuteilung wünschen. Zu den genannten 58 Grundstücken in Privatbesitz besteht eine Differenz von 8.
- Gibt es Eigentümer, die mehrere Grundstücke in das Verfahren einbringen?
>>> 37 Eigentümer verkaufsbereit: 40 Grundstücke; 13 Eigentümer mit Wunsch auf Bauplatzzuteilung: 15 Grundstücke; 2 Eigentümer die nicht verkaufen: 3 Grundstücke <<<
- Gibt es Eigentümergemeinschaften?
>>> 3 Eigentümergemeinschaften, 7 Erbengemeinschaften <<<
- Wir gehen davon aus, dass es im Rahmen der Umlegung eine Anhörung nach BauGB (im Rahmen einer Infoveranstaltung?) geben wird und mit allen Eigentümern (50) ein Erörterungsgespräch nach BauGB durch den Erschließungsträger durchzuführen ist. Bitte bestätigen Sie dies.
- Oder werden diese Leistungen durch das VB Markstein erbracht?
>>> Diese Leistungen werden durch das IB Markstein erbracht, bedürfen aber der Mitarbeit des Erschließungsträgers bzw. dessen Planungsbüros, siehe 2_B3-T1, ET4 <<<
- Wurden bereits Werte (Einwurfswert, Zuteilungswert, vsl. Verkaufspreise) festgelegt und gegenüber den Eigentümern kommuniziert? Wie hoch sind diese?
>>> Einwurfswert = 57,00 EUR/m2; zuzüglich 5 % bei 100 % Zuteilungsverzicht = 60,00 EUR/m2; Zuteilungswert 95,00 EUR/m2 zuzüglich 5 % Beschleunigungszuschlag = 100,00 EUR/m2. Der Zuteilungswert berechnet sich wie folgt: Baulandwert: 100+X mit geschätzten 345,00 EUR/m2 bekanntgegeben, abzüglich Erschließungskosten mit geschätzten 250,00 EUR/m2 bekanntgegeben, Verkaufswert mit Beschleunigungszuschlag 100,00 EUR/m2 <<<
2. Datei 1_A0 Bewerber-Information, S.4, Punkt 3.1: für die Bauleistungen ist durch den Erschließungsträger ein Vergabeverfahren nach öffentlichem Recht: z.B. VOB/A EU bzw. VOB/A anzuwenden. Kann die Ausschreibung und Vergabe nach VOB/B erfolgen?
>>> Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt strikt nach VOB/A. Die VOB-Teile B und C werden wie dargestellt Vertragsbestandteil mit den beteiligten Bauunternehmen. <<<
Dies ist gängiges Procedere eines Erschließungsträgers und bietet aus unserer Sicht den größten (finanziellen) Vorteil gegenüber der Gemeinde und den Eigentümern. Ist in diesem Fall eine Beteiligung des Erschließungsträgers, der die Leistung der Nachverhandlung mit den Baufirmen erbringt, am Nachverhandlungsgewinn denkbar (variables Honorar)?
>>> Preisverhandlungen mit Bietern sind durch Anwenden der VOB/A ausgeschlossen. Insofern: Nein. Die Gemeinde erwartet eine baufachlich bestmögliche Bauumsetzung. Als Betreiber der späteren Erschließungseinrichtungen gilt es für die Gemeinde primär, eine möglichst optimale Bauleistung und damit verbundene Nutzungsdauer der Anlagen zu erreichen. <<<
3. Datei 2_B3-T1 Aufgaben_Erschließungsträger_Teil1, S.5, ET3: wird der Kostenerstattungsvertrag von der Gemeinde vorgegeben oder ist dieser vom Erschließungsträger zu entwickeln / vorzulegen?
>>> siehe ET3, vom Erschließungsträger zu entwickeln <<<
Können Leistungen (wie z.B. Fertigstellungspflege, LPH 9 HOAI etc.) nach Fertigstellung der Erschließung durch die Gemeinde abgelöst werden? Es ist gängiges Procedere, dass der Erschließungsträger die Angebote hierzu einholt und beauftragt und - um die Schlussrechnung zeitnah nach erfolgter Erschließung an die Grundstückseigentümer zu stellen - solche Leistungen vertraglich durch die Gemeinde übernommen werden. Der Erschließungsträger holt die Kosten hierfür anteilig von den Eigentümern ein und leitet diese nach vollständigem Eingang an die Gemeinde weiter.
>>> Siehe 2_B4 (GÜ-Vertrag), hier § 6 Abs. 3 <<<
4. Datei 2_V0_Erklärung_Zuschlagskriterien_Angebot, Tabellenblatt T1.3: hier sind pauschale Angebotspreise zu hinterlegen. Was passiert bei Mehrleistungen, die über die Pauschalen hinausgehen? Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, für die jeweilige Position ein Angebot des/der Unternehmen zu hinterlegen. Die Stundensätze unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen.
>>> Der Sachverhalt ist bekannt und abgewogen. Die nachrangigen Zuarbeiten werden im Falle von berechtigten Nachtragsforderungen (durch z.B. veränderte/erweiterte Aufgabenstellung) mit den Stundensätzen des Dienstleisters für die Bebauungsplanung (2_V2-T1.3) vergütet. <<<
5. Datei 2_B3-T1.3 Aufgaben_Bebauungsplanung, S. 3ff.:
- BP03 Herstellen Plangrundlage. Wir sehen die Durchführung dieser Leistung bei einem Vermessungsbüro. Da das VB Markstein bereits von Ihnen beauftragt ist: kann diese Leistung durch das VB Markstein durchgeführt werden? Muss das VB Markstein in diesem Fall als Unterauftragnehmer angegeben werden?
>>> Die Auswahl der geeigneten Unterauftragnehmen obliegt grundsätzlich dem Bewerber/Bieter, entsprechend den definierten Qualifikationsanforderungen. Falls das Büro Markstein vom Bewerber/Bieter für Vermessungsleistungen als Unterauftragnehmen vorgesehen wird, ist dieses entsprechend zu benennen. <<<
- BP04 Übergabe B -Plan im XPlan-Format: welche Qualität wird hier genau gefordert? Viele Landratsämter und Kommunen fordern aktuell nur ein sog. "Raster-Umring-Szenario", das ist vergleichsweise einfach. Wenige Kommunen fordern aktuell die sog. "Vollvektorisierung", die deutlich aufwändiger ist.
- BP05 Vereinfachte Untersuchung potenzieller Starkregengefahren für das Erschließungsgebiet: was ist mit "vereinfachter" Starkregenuntersuchung gemeint? Welche Grundlagendaten (z.B. vermessungstechnische Bestandsaufnahme etc.) werden zur Verfügung gestellt?
- BP06 Vereinfachte Untersuchung potenzieller Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Leimbach: was ist mit "vereinfachter" Untersuchung gemeint? Welche Grundlagendaten werden zur Verfügung gestellt?
- BP07 Fortschreiben des vorliegenden Löschwasserversorgungskonzepts: welche Grundlagendaten werden zur Verfügung gestellt?
- BP05-07: um hier ein pauschaliertes Angebot vorlegen zu können, muss die jeweilige Leistung detaillierter (z.B. in Form eines Kurz-LVs) beschrieben werden.
>>> Die Fragestellungen zu BP04 bis BP07 werden geprüft und mit Beginn der 2. Phase des Verfahrens ggf. präzisiert fortgeschrieben (ggf. angepasste Unterlagen für das Verhandlungsverfahren). <<<
- BP01-10: können die zur Erbringung der Leistung notwendigen Unternehmen direkt vom Erschließungsträger und nicht vom Bebauungsplaner beauftragt werden? Wir gehen davon aus, dass einzelne Leistungen "Bebauungsplanung" der Aufgabengruppe 2 über den zu beauftragenden Bebauungsplaner hinaus durch den Erschließungsträger an weitere Planungsbüros weiter vergeben werden dürfen. Bitte bestätigen Sie dies.
>>> Die erforderlichen Leistungen sind aufgabenspezifisch zugeordnet. Der Bewerber/Bieter entscheidet grundsätzlich eigenverantwortlich, wem er Teilleistungen zuordnet bzw. von wem er diese erbringen lässt. Die Auswahl erforderlicher Dritter obliegt insofern grundsätzlich dem Bewerber/Bieter, ggf. in Abstimmung mit anderen Beteiligten. <<<
6. Datei 1_A2_Zulassungskriterien_Bet. Unternehmen, S3, E1.2 in Verbindung mit Datei 1_EBU_Erklärung_BeteiligteUnternehmen, Tabellenblatt BU_EK-ET: unter E2 sind die Umsätze des Bewerbers (Erschließungsträgertätigkeit ohne Umsätze externer Unternehmen) anzugeben. Sofern Leistungen wie z.B. Erschließungsplanung neben der Leistung der Erschließungsträgerschaft im eigenen Unternehmen erbracht wurden, gehen wir davon aus, dass diese Umsätze mit angegeben werden können. Bitte bestätigen Sie dies.
>>> Klarstellung zu E1.2 Umsatz des Erschließungsträgers: "Umsatz durch Eigenleistung des Unternehmens mit Erschließungsträgeraufgaben, ohne Umsätze für eigene oder durch Dritte erbrachte Fachplanungen (z.B. Bebauungsplanung, Erschließungsplanung, Bauleistung) und anderer Aufgabenbereiche.", siehe hierzu beigefügte Anlage "1_A2 Zulassungskritieren V2". Diese ersetzt die Ihnen bislang vorliegende Ursprungsversion. Sie präzisiert das Kriterium E1.2 in der hier beschriebenen Form. <<<
7. Datei Kosten-Grobannahme: wir gehen davon aus, dass der Klärbeitrag im Rahmen der Abschlagszahlungen von den Grundstückseigentümern eingeholt und abgelöst und nach vollständigem Eingang beim Erschließungsträger an die Gemeinde weitergeleitet werden. Wir schlagen vor, dieses Vorgehen im Rahmen der Abschlagszahlung nach Fertigstellung des Hauptkanals durchzuführen.
>>> Gem. § 19 des Generalübernehmervertrags wird der Vorhabenträger mit der Gemeinde eine Ablösevereinbarung zum Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrags abschliessen. Die Vereinbarung muss vor Entstehen der Beitragspflicht abgeschlossen sein, d.h mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes. <<<
8. Datei 2_B4_Entwurf Generalübernehmervertrag_2025-10-02:
- §3 (4) in Verbindung mit 2_B3-T1 Aufgaben_Erschließungsträger_Teil1 4.2.1: zu welchem Zeitpunkt ist eine Kostenerstattung durch den Erschließungsträger an die Gemeinde zu leisten? Wir gehen davon aus, dass verauslagte Kosten der Gemeinde mit den Abschlagszahlungen von den Eigentümern eingeholt und nach erfolgter Schlussrechnung und nach vollständigem Eingang an die Gemeinde weitergeleitet werden. Mit der Bitte um Bestätigung.
>>> Kann mit den Abschlagsrechnungen des Erschließungsträgers verrechnet werden. <<<
>>> Hinweis der Vergabestelle: Die nachfolgend vom Fragesteller genannten §§ beziehen sich auf 2_B4, Abschnitt B "Erschließungsvertrag" <<<
- §12 Vertragserfüllungsbürgschaft: ist es ausreichend, nur vom Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme einzuholen? Dies ist obligatorisch. Ebenso das Vorlegen einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme, wie in §16 (3) beschrieben. Der Aufwand und die Kosten für Bürgschaften für weitere Leistungen (z.B. Bebauungsplaner, Erschließungsplaner o.ä.) stehen mit Bezug auf die Bürgschaftssumme in keinem Verhältnis. Schrittweise Beauftragung... Sofern Leistungen wie z.B. die Erschließungsplanung durch das selbe Unternehmen wie das des Erschließungsträgers erbracht werden: ist dennoch eine Bürgschaft vorzulegen?
>>> Vertragserfüllungsbürgschaften und Gewährleistungsbürgschaften werden nur für die erbrachten Bauleistungen verlangt. <<<
§15 Abnahmetermine: in welchem Zeitfenster nach Fertigstellung der Erschließung ist die Deckschicht aufzubringen?
>>> Wie beschrieben. <<<
Kann der Endausbau nicht direkt erfolgen?
>>> Wie beschrieben, siehe § 11 Abs. 2, 3 <<<
9. Wir gehen davon aus, dass die Angaben in den Tabellenblättern Aufgabengruppe 2 auch ausgefüllt werden sollen, wenn die Leistungen nicht durch ein beteiligtes Unternehmen, sondern selbstständig durch den Bewerber durchgeführt werden. Bitte bestätigen Sie dies.
>>> Das ist so vorgesehen, ja. <<<
10. Wie sollen die Angaben in den Tabellenblättern erfolgen, wenn mehrere Unternehmen in einer Aufgabengruppe tätig werden sollen? Insbesondere stellt sich uns die Frage, ob das Tabellenblatt "BU_AK3" im Anhang 1_EBU_Erklärung_BeteiligteUnternehmen vervielfältigt werden darf, um mehrere Unternehmen für Teilaufgaben aus Aufgabenbereich 3 aufführen zu können. Im "Hinweis zum Ausfüllen" im o.g. Anhang wird explizit betont, dass zusätzliche Eintragungen nicht zulässig sind.
>>> Bei Bedarf (z.B. wie beschrieben) kann ein Abdruck (PDF) der Inhalte der Anlage 1_EBU mehrfach eingereicht werden. Die Dateibezeichnung muss eindeutig gewählt sein. Die Zusammenhänge und Abhängigkeiten sind in diesem Fall ein einem Begleitschreiben unmissverständlich dargelegt und erläutert werden. <<<
11.
Personal Planer:
Darf das Schlüsselpersonal des Hauptplaners für die Erschließungsplanung Siedlungsentwässerung dem Schlüsselpersonal für Verkehrsanlagen entsprechen oder müssen dies verschiedene Personen, d.h. sechs verschiedene Personen sein?
>>> Entscheidend hierzu sind die Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 1_A2 hier: insbesondere E2.2 und i.V.m. E2.3. Wenn für das gleiche Personal die jeweiligen Kompetenz- und Erfahrungsnachweise geführt werden können, ist eine Aufgabenbündelung grundsätzlich denkbar. In diesem Fall müsste eine auf Anforderung vorzulegende Erklärung zur zeitlichen Verfügbarkeit des Personals im Projekt ggf. weitere Aufklärung verschaffen. <<<
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 1_A2_Zulassungskriterien_Bet. Unternehmen_V2.pdf | 02.02.2026 | 163,8 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreicht eine Anfrage die den Umfang geforderter Erklärungen von Unterauftragnehmen betrifft.
Die Fragestellung bezieht sich auf Leistungen zu artenschutzrechtlichen und Schallschutzgutachten im Rahmen der Bebauungsplanung.
Die Beurteilung der Bewerbereignung beschränkt sich im vorliegenden Verfahren auf die wesentlichen Hauptleistungen (Aufgabengruppen 1-3, gem. Anlage 1_A2). Die in der aktuellen Anfrage thematisierten Teileistungen sind hiervon nicht umfasst, weil nachrangig.
Es genügt, vorgesehene Nachunternehmen für nachrangige Teilleistungen in Anlage 1_AT, Tabelle B-EUA zu benennen. Eine explizite Erklärung der hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmen (1_EBU) ist in der Phase 1 nicht erforderlich.
Die beschriebene Vorgehensweise wurde in der beigefügten Anlage "1_AT_Teilanahmeantrag_V2.xlsx" klargestellt (siehe Vortext Tab. B-EUA). Diese Anlage wird hiermit ausgetauscht.
Bitte verwenden Sie für Ihren Teilnahmeantrag die neu beigefügte Version 2 der Antrags-Formulardatei.
Freundliche Grüße
Die Vergabestelle
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 1_AT_Teilnahmeantrag_V2.xlsx | 23.01.2026 | 280,7 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Teilnahmewettbewerb erreichen uns Fragen zu den Teilaufgaben 2_B3-T2.4 Wärmekonzept und 2_B3-T2.3 Tragwerksplanung (Anrechenbare Kosten).
Nach Prüfung stellen wir fest: In beiden Fällen liegen Fehler in den Unterlagen vor. Diese werden relevant in der 2. Phase des Vergabeverfahrens. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die weiter relevanten Vergabeunterlagen fehlerbereinigt übermittelt werden.
Vorab zur Information:
zu 2_B3-T2.4, Kap. 2.1, Absätze 1 und 2:
Die korrekte Bezugsgrundlage (Klammerzusätze) ist in beiden Fällen: Anlage 1_03.1 Lageplan Städtebauliches Konzept
zu 2_B3-T2.3, Kap. 3.1:
Die Anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung betragen - bezogen auf die angenommenen Baukonstruktionskosten von 550.000 EUR (siehe 2_B3-T2.2) - gem. § 50 Abs. 3 HOAI: 495.000 EUR
Freundliche Grüße
Die Vergabestelle
Dateianhänge:
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