Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Installation, Konfiguration und betriebsfertige Übergabe eines Nutanix basierten Hyper Converged Infrastruktursystems. Das System umfasst einen Office Cluster, einen Science Cluster sowie einen Witness Node einschließlich der zugehörigen Server, Storage und Netzwerkkomponenten gemäß den technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses. Zusätzlich sind die erforderlichen Nutanix Softwarelizenzen für einen Zeitraum von sieben Jahren sowie Dienstleistungen zur Inbetriebnahme und zur exemplarischen Migration von fünf VMware basierten virtuellen Maschinen bereitzustellen. Die Leistung wird als Systemlieferung auf Grundlage des EVB IT Systemlieferungsvertrags erbracht.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Aufbau einer skalierbaren, hochverfügbaren und zentral administrierbaren hyperkonvergenten Infrastruktur, die sowohl Büro als auch wissenschaftliche Rechenlasten unterstützt. Die Lieferung umfasst Cluster bestehend aus jeweils mehreren Serverknoten, die die im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen an Rechenleistung, Arbeitsspeicher, Massenspeicher, Netzwerkfunktionen, Redundanz, Energieeffizienz sowie Hardware und Firmware Management erfüllen müssen.Die Softwarekomponenten müssen Funktionen für Virtualisierung, Infrastrukturmanagement, Überwachung, Replikation, Automatisierung und Self Service Bereitstellung abdecken. Darüber hinaus sind Dienstleistungen für Montage, Verkabelung, Konfiguration der Cluster, Integration in die bestehende IT Umgebung, Einrichtung der Managementumgebung sowie eine exemplarische Migration ausgewählter virtueller Maschinen zu erbringen. Die Systeme müssen alle im Leistungsverzeichnis festgelegten Anforderungen an Betriebssicherheit, Normen, Schnittstellen, Nachhaltigkeit, Support und Erweiterbarkeit erfüllen.
Für dieses Verfahren gelten die folgenden Bestimmungen:- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4- Vergabeverordnung (VgV)- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Ergänzende Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB)
Mündliche Auskünfte werden während der Angebotsfrist nicht erteilt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Mit der Abgabe eines elektronischen Angebots erkennt der Bieter die in den Vergabeunterlagen des Auftraggebers enthaltenen Regelungen und Vertragsbedingungen als allein verbindlich an. Ergänzungen des Bieters, wie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die den Vorgaben des Auftraggebers widersprechen, sind unwirksam.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gespeichert und verarbeitet. Mit der Abgabe Ihres Angebots erklären Sie sich hiermit einverstanden. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebots nach der VgV.
Aufgrund der außergewöhnlichen Marktverwerfungen im Speicher? und Serverkomponentenbereich ist eine fristgerechte Durchführung des regulären offenen Verfahrens nicht möglich. Aktuelle Marktanalysen zeigen drastische Preissteigerungen von bis zu 90-95?% bei DRAM und erhebliche Lieferengpässe bei allen relevanten Speichertypen, verursacht durch den massiven Ausbau von KI?Rechenzentren. Selbst große Hersteller können derzeit nicht mehr bedarfsgerecht liefern, und die Branche rechnet mit einer anhaltenden Knappheit. Eine Verzögerung des Vergabeverfahrens würde die wirtschaftliche Beschaffung gefährden, da Preise kurzfristig weiter steigen und Komponenten nicht mehr verfügbar sein können. Zur Sicherstellung der Durchführbarkeit ist daher ein beschleunigtes Verfahren nach §?15?Abs.?3?VgV erforderlich.
Es gelten die Fristen nach § 160 GWB
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung einzureichen. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 zum Ausschluss des Angebots.
Berufs- oder Handelsregistereintrag - Angabe der eingetragenen Registernummer und des zuständige Registergerichts.
Zuverlässigkeit und Gesetzestreue - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung zu Lizenzmanagement und Remote-Zugriff - Eigenerklärung zu Lizenzmanagement und Remote-Zugriffe
Bieterqualifikationen
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch die Vorlage einer gültigen Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) nach.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Eignungsprüfung die Anforderungen des "Fragebogens zur Eignungsprüfung" erfüllen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bestätigen (siehe Excel-Dokument in den Vergabeunterlagen). Wird das Angebot in die engere Auswahl aufgenommen, sind die Nachweise zu den abgegebenen Erklärungen auf Anfrage durch eine separate Vorlage zu bestätigen.
Für den Einsatz von Nachunternehmern gelten die gleichen Eignungsbedingungen.