Für dieses Verfahren gelten die folgenden Bestimmungen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4
- Vergabeverordnung (VgV)
- §§ 11 bis 14, 16, 17, 18, 25 und 26 Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG) Sachsen-Anhalt,
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Ergänzende Vertragsbedingungen für den
Kauf von Hardware - EVB-IT Kauf-AGB -
Mündliche Auskünfte werden während der Angebotsfrist nicht erteilt. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Mit der Abgabe eines elektronischen Angebots erkennt der Bieter die in den Vergabeunterlagen des Auftraggebers enthaltenen Regelungen und Vertragsbedingungen als allein verbindlich an. Ergänzungen des Bieters, wie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die den Vorgaben des Auftraggebers widersprechen, sind unwirksam.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen gespeichert und verarbeitet. Mit der Abgabe Ihres Angebots erklären Sie sich hiermit einverstanden. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebots nach der VgV.