Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Greifswald (IPP, AG) betreibt einen Kühlwasserkreislauf für das Kernfusionsexperiment Wendelstein 7-X (W7-X). Dieser Kühlwasserkreislauf soll umgebaut werden. Das Kühlwasser für W7-X wird dann in einem 1200 m3 Kaltwasserbecken auf 8 °C vorgehalten, während des Durchflusses durch die Experimentieranlage auf 30,5 °C erwärmt und dann in einem Warmwasserbecken gespeichert. Von dort aus wird das Kühlwasser innerhalb von 12 Stunden aus dem Warmwasserbecken durch 3 Kältemaschinen (in Reihe geschaltet) gepumpt, dabei wieder auf 8 °C abgekühlt und dem Kaltwasserbecken zugeführt. Dies erfolgt nachts - außerhalb des Experimentbetriebs, max. 3x pro Woche. Daraus ergeben sich ein Volumenstrom von 100 m3/h und eine erforderliche Kühlleistung von 2,62 MW. Dementsprechend sollen u.a. 3 Kältemaschinen mit einer Kühlleistung von jeweils 1 MW th angeschafft werden. Zu deren Versorgung mit elektrischer Energie (insgesamt ca. 1 MW el) wird u.a. eine Trafostation 1600 kVA 20/ 0,4 kV angeschafft (Bestandteil eines anderen Verfahrens).
Lieferung, Einrichtung, Aufstellung und Inbetriebnahme von 3 Kältemaschinen laut technischer Spezifikation
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eine vor-Ort-Besichtigung für die Anlieferung zur Einschätzung der Transportmöglichkeiten ist zwangsläufig notwendig.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bitte beachten Sie die Angaben und Anforderungen zur Vor-Ort-Besichtigung.
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Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Vor-Ort-Besichtigung - Vor-Ort Besichtigung zur Feststellung der Gegenbenheiten für die Lieferung
Einzureichende Unterlagen:- Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Angabe von Teilleistungen anderer Unternehmen. Eigenerklärung wird als Vorlage von der Vergabestelle bereitgestellt.- Bewerber und Bietergmeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zum Vorliegen einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft. Eigenerklärung wird als Vorlage von der Vergabestelle bereitgestellt.- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach VgV -inkl. LKSG ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Eigenerklärung wird als Vorlage von der Vergabestelle bereitgestellt.- Eigenerklärung Zuschlagsverbot Russland-Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung v Fähigkeiten anderer Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Vor-Ort Besichtigung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ist zwangsläufig notwendig. Bitte wend