Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) betreibt am Standort Greifswald, in einem europäischen und internationalen Rahmen, ein neues Fusionsexperiment vom Typ Stellerator, den Wendelstein 7-X (W7-X). Die Aufgabe des Stellarators Wendelstein 7-X ist die Untersuchung der physikalischen Grundlagen für einen Stellarator-Fusionsreaktor. In bisherigen experimentelle Kampagnen, die auf Helium- und Wasserstoffplasmen beschränkt waren, konnten die wesentlichen Optimierungskriterien bereits experimentell verifiziert werden. Wendelstein 7-X stellt somit derzeit das einzige Experiment dar, in dem das Skalierungsverhalten des Einschlussverhaltens in Stellaratoren in Hinblick auf einen Fusionsreaktor und der Isotopeneffekt studiert werden kann. Dafür muss der Plasmabetrieb in Wendelstein 7-X zeitnah auf Deuteriumplasmen ausgeweitet werden.
Vor einem Deuteriumbetrieb sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Strahlenschutzes zu erfüllen. Dazu müssen zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Neben dem Personenschutz mit den entsprechenden dosimetrischen Überwachungen und Zugangskontrollen, liegt ein Hauptaugenmerk auf dem Umgang mit Materialen aus der Torushalle. Diese dürfen nicht mit anderen Materialien gemischt werden, sondern müssen nach einer radiologischen Bewertung in einem kontrollierten Verfahren aus der Torushalle in gesonderten Räumlichkeiten gelagert werden. Diese Lagerung betrifft sowohl die temporäre Einlagerung während der Wartungsphasen, die eine Demontage von Großkomponenten erforderlich macht, als auch die permanente Lagerung von ausgemusterten Komponenten. Dies impliziert eine Lagerung in oder in unmittelbarer Nähe der Torushalle. Neben der Lagerung der zuvor beschriebenen Komponenten soll in einem davon getrennten Teil die Lagerung von "normalen" Komponenten und Materialien erfolgen, die nicht den Regelungen des Strahlenschutzes unterliegen.
Die Halle soll aus 2 Lagerbereichen von ca. 600 m2 (NUF 1-6) bestehen. Im ersten Bereich soll die Lagerung der Komponenten, Bauteile und Materialien erfolgen, die den Regelungen des Strahlenschutzes unterliegen. Im zweiten Bereich erfolgt die Lagerung von Materialien, Ausrüstungen, Komponenten die nicht diesen Anforderungen unterliegen. Die Einschätzung der Strahlenschutzgruppe des IPP und eine Abschirmberechnung eines Fachplaners liegen vor. Der Bau der Halle soll vorzugsweise in Modulbau-/Systembauweise erfolgen. Die Gründung ist mittels Bodenplatte/tragender Stahlbetonsohle mit umlaufenden Streifenfundamenten geplant. In der Halle werden keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtet.
In einer Machbarkeitsstudie wurde der Standort der Halle im Rahmen der Bauvorhalteflächen des Bebauungsplanes bestimmt, ein Bodengutachten liegt vor.
Die Halle dient ausschließlich zur Lagerung von Bauteilen, Komponenten und Materialien. In beiden Bereichen werden Schwerlastregale (max. Höhe des Lagergutes 7,50 m über OKFF) benötigt. Die Mindesttemperatur beträgt für die gesamte Lagerhalle +12°C. Die Hallenbereiche sind jeweils mit einem 10t Einträgerlaufkran und einem elektrischen Hubtor auszustatten. Auf dem Hallendach soll eine PV-Anlage mit insgesamt 600 m2 Fläche installiert werden. Diese dient ausschließlich zur Versorgung des Institutes, eine Einspeisung in das öffentliche Netz ist nicht vorgesehen. Die Halle ist mit einer Brandmeldeanlage auszustatten, die in die existierende Anlage des Institutes einzubinden ist.
Die Planung und Realisierung der Maßnahme erfolgt als Building-Information-Modeling (BIM)-Projekt der Max-Planck-Gesellschaft in OpenBIM. Der Austausch und Koordination der Gewerke Hochbau, ELT, HLSK und TWP erfolgt über entsprechende ifc-Modelle. Die einzelnen Leistungen sind im Leistungsbild sowie in den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) der MPG aufgeführt. Dies gilt auch für die Aufgaben der BIM-Gesamtkoordination, die durch den Auftragnehmer zu erbringen ist. Die benötigte Kollaborationsplattform zur Gesamtplanung ist für das Projekt bereitzustellen.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist September 2025 vorgesehen. Die Planung soll nach den deutschen gültigen Regeln und nach dem Stand der Technik, sowie in Anwendung der BIM-Methodik erfolgen.
Die veranschlagten Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 3,65 Mio. EUR netto.
Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten zur Leistungserbringung liegen bei ca. 2,60 Mio. EUR netto.
Die Honorierung erfolgt nach der HOAI 2021.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort in Greifswald zur Verfügung zu stehen. Einzelne Besprechungstermine können während der Leistungsphasen 2-3 zudem in München stattfinden.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung sind die bereitgestellten Vertragsdokumente.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (voraussichtl. Beginn: 09/2025 - Ende: 12/2028 ) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.