Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (in EUR netto). Als geeignete Bieter werden nur diese betrachtet, deren durchschnittlicher Umsatz (in Euro netto) im Tätigkeitsbereich aus den letzten drei Jahren, mindestens das doppelte des Auftragswert dieser Vergabe für ein Jahr entspricht.
*** Eine Eigenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, das heißt, wenn Sie nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.***