Lieferung Sanitärmaterial
2 x 12 Monate
voraussichtlich März 2030
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB beträgt die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags zehn Kalendertage, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Vorinformation gemäß § 134 GWB beginnt.
bestimmte Unterlagen kann der AG bei Bedarf nachfordern
Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (in EUR netto). Als geeignete Bieter werden nur diese betrachtet, deren durchschnittlicher Umsatz (in Euro netto) im Tätigkeitsbereich aus den letzten drei Jahren, mindestens das doppelte des Auftragswert dieser Vergabe für ein Jahr entspricht.
*** Eine Eigenerklärung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, das heißt, wenn Sie nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind.***
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die zu beschaffenden Leistung untergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung sollte entweder für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein oder ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen oder im selben Gewerk erbracht worden sein. Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Es können auch mehr Referenzen angegeben werden.
keine besonderen Bedingungen