Folgende Unterlagen sind nur dann vollständig einzureichen, sofern keine Präqualifikation vorliegt, das heißt, wenn kein Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im Präqualifikationsverzeichnis besteht:
- Eigenerklärung zu Umsatz und Referenzen
- Formular "V 124. V I F - Eigenerklärung zur Eignung"
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- TEK_06_Wettbewerbsregister - falls kein Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis