Das Gebäude Haus 2 des Ida-Wolff-Krankenhauses wurde 1967 als Bettenhaus für chronisch Kranke im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin errichtet. Es verfügt über vier oberirdische Geschosse und ist unterkellert. Im Keller sind gelegen u. a. die Technischen Räume und Lüftungsanlagen sowie das ehemalige Bewegungsbad mit seinen Nebenräumen (Schwimmhalle, Wasseraufbereitung, Massage, medizinisches Bad, Dienstraum, Ruheraum und eine Sauna), das seit Jahren ungenutzt sind und eine Kontamination durch Gebäudeschadstoffe aufweisen. Deshalb sollen als neue Nutzungen großformatige Personalumkleiden mit dazugehörigen Sanitärbereichen, ein Bürobereich mit Besprechung, Teeküche und Sanitärbereich sowie ein Raum für Speiseregenerierwagen realisiert werden. Gleichzeitig mit der Planung wird die Schadstoffsanierung und der Rückbau des ehemaligen Bäderbereichs stattfinden.
Lph 3-8, Lph 9 als optional und Lph 7 nur anteilig
Vivantes Ida-Wolf-Krankenhaus
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
A.1 Berufserfahrung in Jahren als Projektleiters bzw. stellv. Projektleiters mit Abschluss Architekt A.2 Persönliche Erfahrung Projektleitung gem. § 34 HOAI 2021
A.3 Referenzen Projektleitung & stellv. Projektleitung
Der Auftraggeber verfolgt das Ziel, zukunftsfähige, energieeffiziente und ressourcenschonendes Krankenhausgebäude zu realisieren, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg höchste ökologische, ökonomische und soziale Qualitätsstandards erfüllt. Die Planung soll ein robustes, betriebssicheres und wirtschaftliches Gebäude schaffen, das den Anforderungen eines modernen Gesundheitsbetriebs gerecht wird und auf langfristige Flexibilität ausgelegt ist.
B 1 "Ökologische Nachhaltigkeit- Energieeffizienz und Klimaschutz,- Ressourcenschonende Bauweise/ Konstruktions- und Materialwahl- Kreislaufwirtschaft/ Rückbau/ ReUse"
B2 "Ökonomische Nachhaltigkeit- Lebenszykluskosten- Betrieb und technische Robustheit"
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB beträgt die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags zehn Kalendertage, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Vorinformation gemäß § 134 GWB beginnt.