Die Zytostatika-Herstellung im Humboldt-Klinikum soll auf eine andere Fläche verlagert werden. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, das ehemalige Krankenblattarchiv des Klinikums zu nutzen. Hierfür muss die Bestandsfläche entkernt und einer Schadstoffsanierung unterzogen werden.
Im Anschluss sollen in den Räumlichkeiten im Erdgeschoss neue Reinräume zur Herstellung von Zytostatika errichtet werden. Zur technischen Versorgung der Reinräume ist zudem die Ausführung einer neuen RLT-Einheit auf dem Dach erforderlich. Die Anbindung an die Reinräume soll über entsprechende Durchbrüche im 1. Obergeschoss erfolgen.
Generalplanung mit den Leistungsbildern für Objektplanung, Technische Ausrüstung (AG 1-3, 4+5, 7 ohne Med. Technik), Medizintechnik, Tragwerksplanung, Brandschutz, Schadstoffsanierung, GMP Beratung
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB beträgt die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags zehn Kalendertage, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Vorinformation gemäß § 134 GWB beginnt.
nein
bestimmte Unterlagen kann der AG bei Bedarf nachfordernnicht Preisrelevante Dokumente
Berufshaftpflichtversicherung (HOAI) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Personenschäden über 1,5 Mio. und sonstige Schäden (Sach- und Vermögenschäden) über 1,0 Mio.
Eigenerklärung über den Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (in EUR netto)
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gemäß Eignungskriterien
Nachweis Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Nachweis über die Berechtigung Berufsbezeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (§75 Abs. 2 VgV) über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur / Landschaftsarchitekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor.
Einzureichende Unterlagen: Haftpflichtversicherung