Art der Leistung
Mietcontainer Sauerstoff- Druckluft, Interimsversorgung H. 50
Umfang der Leistung
Provisorische Versorgungseinrichtungen für die Inbetriebnahme der medizinischen Sauerstoff- und medizinischen Druckluftversorgung
Anzubieten sind vollständige, betriebsbereite provisorische Versorgungseinrichtungen für medizinischen Sauerstoff (O2)und medizinische Druckluft einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die Anlagen sind als komplette Versorgungssysteme zu liefern, zu montieren, in Betrieb zu nehmen und während der Inbetriebnahme- und Prüfphase zu betreuen. Sämtliche für den sicheren Betrieb erforderlichen Komponenten, Armaturen, Druckregelstrecken, Sicherheitseinrichtungen, Mess- und Überwachungseinrichtungen, Verbindungsleitungen, Befestigungen sowie sonstige Nebenleistungen sind im Leistungsumfang enthalten.
Die provisorischen Versorgungsanlagen sind für einen Versorgungsvolumenstrom von mindestens 50 Nm3/h je Gasartbei einem Betriebsdruck von 5,0 ± 0,5 bar(g) auszulegen. Für die Druckregelung ist je Gasart eine redundante Ausführung mit zwei Druckreglern vorzusehen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Lieferung und Bereitstellung der kompletten provisorischen Versorgung für medizinischen Sauerstoff und medizinische Druckluft,
- Auslegung, Dimensionierung und Nachweis der erforderlichen Versorgungsleistung,
- Bereitstellung der erforderlichen Versorgungszentralen einschließlich Druckregelstrecken,
- Transport, Aufstellung und Montage sämtlicher Anlagenteile,
- Herstellung aller notwendigen Anschlüsse an die Bestands- und Neuanlagen,
- Durchführung der Inbetriebnahme,
- Unterstützung und Begleitung der Funktions-, Belastungs-, Simultanentnahme- und Abnahmeprüfungen gemäß DIN EN ISO 7396-1,
- Stellung von qualifiziertem Fachpersonal während kritischer Umschluss-, Prüf- und Inbetriebnahmephasen,
- Bauliche und technische Betreuung während der Ausführungs- und Inbetriebnahmephase,
- Störungsmanagement und technische Unterstützung während der Nutzung der provisorischen Anlage,
- Demontage und Rückbau nach Abschluss der Arbeiten.
Die Erstbefüllung der provisorischen Versorgungsanlagen mit medizinischem Sauerstoff gemäß Europäischem Arzneibuch (Ph. Eur.) sowie medizinischer Druckluft gemäß DIN EN ISO 7396-1 und Europäischem Arzneibuchist Bestandteil des Leistungsumfangs. Nachfüllungen und Verbrauchsgase nach erfolgter Inbetriebnahme werden bauseits bereitgestellt beziehungsweise gesondert beauftragt.
Die Angebotspreise haben sämtliche erforderlichen Leistungen, Nebenkosten, Transportkosten, Personalaufwendungen, Erstbefüllung, Prüfungen, Dokumentationen sowie alle zur vollständigen Leistungserbringung notwendigen Maßnahmen zu enthalten.
Die Anlagen sind so auszuführen, dass eine sichere und unterbrechungsfreie Durchführung der Inbetriebnahme und Zuschaltung der medizinischen Gasversorgungsanlagen gewährleistet wird.
- Pharmazeutische Prüfungen
Sämtliche pharmazeutischen Prüfungen der medizinischen Gase sind durch einen unabhängigen Prüfsachverständigen beziehungsweise ein hierfür qualifiziertes und akkreditiertes Prüflabor durchzuführen.
Hierzu gehören insbesondere die Untersuchungen von medizinischem Sauerstoff und medizinischer Druckluft gemäß den Anforderungen des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.), der DIN EN ISO 7396-1 sowie der einschlägigen Normen zur Qualitätsüberwachung medizinischer Gase.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Voraussetzungen für die Probenahme zu schaffen und die Durchführung der Prüfungen terminlich mit dem Prüfsachverständigen zu koordinieren.
Die Kosten für die pharmazeutischen Prüfungen, Laboranalysen, Probenahmen sowie die Freigabe der medizinischen Gase sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden gesondert durch den Auftraggeber beziehungsweise einen beauftragten Prüfsachverständigen vergeben.
Die Zuschaltung der medizinischen Sauerstoff- und Druckluftversorgung zum klinischen Betrieb darf erst nach Vorliegen der erfolgreichen Prüfberichte und der schriftlichen Freigabe durch den Prüfsachverständigen erfolgen.
- Termine und Fertigstellungsfrist
Die Leistungen sind so zu planen, zu koordinieren und auszuführen, dass die vollständige Fertigstellung einschließlich aller Montage-, Umbau-, Umschluss-, Prüf-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsleistungen spätestens bis zum 30.09.2026 erfolgt.
Der Termin stellt einen verbindlichen Fertigstellungstermin dar und ist bei der Angebotskalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Erforderliche Personal-, Material- und Kapazitätsressourcen sind durch den Auftragnehmer so vorzuhalten, dass die fristgerechte Ausführung sichergestellt wird.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter ausdrücklich, dass die Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen einschließlich der Unterstützung bei den technischen Inbetriebnahmen und Abnahmen bis spätestens 30.09.2026 gewährleistet werden kann.
Der Auftragnehmer hat innerhalb seines Angebotes einen Terminplan vorzulegen, aus dem die wesentlichen Ausführungs-, Umschluss-, Prüf- und Inbetriebnahmeschritte hervorgehen.
Soweit für die Inbetriebnahme pharmazeutische Prüfungen, Freigaben oder Abnahmen durch Dritte erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese Leistungen terminlich zu berücksichtigen und seine Arbeiten entsprechend zu koordinieren. Die Fertigstellung der technischen Anlagen bis zum 30.09.2026 bleibt hiervon unberührt.