Verfahrensangaben

Wartung von Telekommunikationsanlagen

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.09.2026
05.10.2026 12:00 Uhr
07.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
11-2100031000-94
Aroser Allee 72 - 76
13407
Berlin
Deutschland
DE300
beschaffung-dl.vsg@vivantes.de
030 130 114 940

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Berlin
DE_296830277
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
DE296830277
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
DE 296830277
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausschreibung eines Wartungs- und Servicevertrages für den OpenScape4000 / O-penScape-Voice-Telefonanlagenverbund von der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Wartungs- und Servicevertrages für den OpenScape4000 / OpenScape-Voice-Telefonanlagenverbund

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2032

Jede Verlängerungsoption umfasst maximal 12 Monate.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH4DYYVFT976

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen möchte, hat insbesondere die Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten:
Präklusionsregelungen (160 Abs. 3 GWB): Hat das Unternehmen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Fristen ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Zugang beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Unwirksamkeit des Vertrags (§ 135 GWB): Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Angebotsbedingungen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Siehe Angebotsbedingungen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Teilnahmeantrag (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Siehe Anlage 12, sowie die Eignungskriterien und erforderlichen Nachweise in Anlage 13

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Personal / Fachkunde

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

IT-Service-Management

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Risikomanagement

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

ESG / Umwelt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Servicefähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Technologische Vergleichbarkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Größe und Komplexität des Referenzsets

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Vergleichbarkeit Service/SLA/Lifecycle

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Zusätzliche Projektnähe

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Angebotsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung