TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal zehn (10) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweise zum Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweise zum Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung (Angabe des Behältermaterials inkl. Streckgrenze, Größe des Wärmeübertragers, maximal zulässiger Druck, detaillierte Angaben zum Prüfverfahren der Schweißnähte, etc.)
6. Auftragswert in EUR (netto)
7. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) angesehen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte erfüllt werden:
- Auslegung und Herstellung von Wärmeübertragern mit einem Druck von mind. 100 bar
- Auslegung und Herstellung von Wärmeübertragern mit einem Volumenstrom von mind. 1.500.000 Nm3/h