Verfahrensangaben

Erdgaskühler (VS Wittenburg)

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.12.2025
06.01.2026 12:00 Uhr
19.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NEL Gastransport GmbH
DE 284418437
Kölnische Str.108-112
34119
Kassel
Deutschland
DE731
vergabe@gascade.de
+49 561934-0

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
+49 22894990
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42511100-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die NEL Gastransport GmbH plant den Bau einer Verdichterstation in Wittenburg (VS Wittenburg). Die Ausbaumaßnahme VS Wittenburg ist Bestandteil des Netzentwicklungsplans 2022-2032 (ID 633-02). Für das o.g. Bauprojekte werden drei (3) Erdgaskühler benötigt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Liefer- und Leistungsumfang der Erdgaskühler für die VS Wittenburg stellt sich wie folgt dar. Es sind drei (3) Erdgaskühler mit einen Auslegungsdruck von 100 bar auszulegen, zu fertigen, zu liefern und auf der Baustelle zu montieren. Die zu liefernden Erdgaskühler sollen thermodynamisch für den Betrieb mit 100% Erdgas H gemäß DVGW G260 ausgelegt wer-den. Materialtechnisch soll jedoch die Eignung für einen 10%-igen Wasserstoffanteil im Erdgas berücksichtigt und bestätigt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wittenburg
Deutschland
DE80O

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYH0YTZJN5TDF

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Siehe Vergabeunterlagen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SetkVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung:
Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Der Umsatz muss in EUR (netto) für jedes der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens EUR 2 Millionen betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

WL2: Haftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

TL1: Referenzen - Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal zehn (10) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.

Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweise zum Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweise zum Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung (Angabe des Behältermaterials inkl. Streckgrenze, Größe des Wärmeübertragers, maximal zulässiger Druck, detaillierte Angaben zum Prüfverfahren der Schweißnähte, etc.)
6. Auftragswert in EUR (netto)
7. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)

Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) angesehen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte erfüllt werden:

- Auslegung und Herstellung von Wärmeübertragern mit einem Druck von mind. 100 bar
- Auslegung und Herstellung von Wärmeübertragern mit einem Volumenstrom von mind. 1.500.000 Nm3/h

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

TL2: Nachweis über eine Qualifizierung auf Grundlage der Druckgeräterichtlinie (DGRL) oder der Pressure Equipment Directive (PED 2014/68/EU) und der angewendeten Herstellungsnorm AD2000 bzw. EN 13445 - Nachweis über eine Qualifizierung auf Grundlage der Druckgeräterichtlinie (DGRL) oder der Pressure Equipment Directive (PED 2014/68/EU) und der angewendeten Herstellungsnorm AD2000 bzw. EN 13445.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Beizufügen ist ein Nachweis über eine Qualifizierung auf Grundlage der Druckgeräterichtlinie (DGRL) oder der Pressure Equipment Directive (PED 2014/68/EU) und der angewendeten Herstellungsnorm AD2000 bzw. EN 13445. Der Nachweis ist auch für Nachunternehmer zu erbringen, soweit diese für die Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Qualifizierung auf Grundlage der Druckgeräterichtlinie (DGRL) oder der Pressure Equipment Directive (PED 2014/68/EU) und der angewendeten Herstellungsnorm AD2000 bzw. EN 13445 benötigen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

TL3: Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar - Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Beizufügen ist ein Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar. Der Nachweis über die Vergleichbarkeit der Zertifizierung ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vergabeunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung