TL1: Referenzen - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leistungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung zzgl. der Nennung von Medium, Leitungslänge und zuständiger Genehmigungsbehörde
5. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung)))
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Variante angenommen (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung)))
Mindestanforderungen an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist wegen der Referenzlage nachzuweisen:
1. mindestens drei (3) vergleichbare und einschlägige Referenzen, in denen das Referenzprojekt folgende Punkte erfüllt:
- planerische Projektbearbeitungen im Bereich erdverlegte Leitungsinfrastruktur ein-schließlich technischer Anlagen und
- planerischen Begleitung eines Vorhabenträgers/einer Vorhabenträgerin der leitungsgebundenen Energiewirtschaft (Erdgas, Wasserstoff, Strom)
2. der Start der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2020 liegen
3. Es ist ferner mindestens eine (1) vergleichbare und einschlägige Referenz zwecks Qualifizierung zu Erfahrungen mit den im Planungsraum (Naturräumliche Region Ostfriesisch-Oldenburgische Geest oder naturräumliche Unterregion Watten und Marschen (Niedersächsische Nordseeküste und Marschen)) verantwortlichen Behörden im Zuge von planerischer Projektbearbeitung oder Projektbegleitung in dem Planungsraum nachzuweisen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.