Projektbeschreibung
Die im Jahr 2024 in Kraft getretene EU-Methanregulierung verpflichtet uns als Fernleitungs-netzbetreiber alle Maßnahmen möglichst Emissionsfrei durchzuführen. Mobile Umpumpver-dichter bieten uns die Möglichkeit Arbeiten an unseren Assets mit möglichst geringen Emissi-onen durchzuführen.
Gegenstand der Ausschreibung
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die Lieferung von 4 mobilen Verdichtern und einem Gasgenerator. Das zu verdichtende Medium ist Erdgas nach G260. Als Energieträger zum Antrieb des Verdichters soll zum einen Erdgas nach G260, als auch Strom dienen. Die mobi-len Verdichter und der Gasgenerator sollen mit Antriebseinheit ein Gewicht von jeweils ma-ximal 3500 kg und einer PKW Anhängerkupplung ausgerüstet sein. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen angeschlossen werden können. Das Verbrauchsgas sowie die umgepumpte Menge soll gemessen und archiviert werden. Ein Fernzugriff soll dem Hersteller die Möglichkeit geben bei Störungen aus der Ferne (über Mobilfunkverbindung) auf die Anlage zuzugreifen. Zudem soll GASCADE über einen Fernzugriff Daten abrufen können.
Leistungsüberblick In der Leistungsbeschreibung wird in zwei Losen differenziert. Es sollen jeweils 2 mobile Ver-dichtereinheiten mit unterschiedlichen Antriebskonzepten beschafft werden. Zusätzlich dazu noch ein Gasgenerator, mit dem ein bzw. auch 2 Verdichter parallel betrieben werden können.
LOS 12 Stück mobile Verdichter mit elektrischem Antrieb inklusive 1 Stück Gasgenerator zum An-trieb
LOS 22 Stück mobile Verdichter mit direkt Antrieb über einen Gasmotor
Im Fall von hoher Auslastung und/oder gemäß der Auslastungsprognose der vorhandenen Gerätschaften können im Zeitraum bis 1 Jahr nach Erstzuschlag weitere zusätzliche Ausrüstungen des gleichen Typs und gleicher Spezifikation zu den Bedingungen des originären Vertrags zum Angebotspreis beauftragt werden. Nach Ablauf der vorgenannten Gültigkeit für zusätzliche Ausrüstungen kann eine jährliche Anpassung stattfinden, diese ist auf die Entwicklung des harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI - Eurostat EU-Staaten) limitiert. Die Option kann bis 3 Jahre nach Erstzuschlag durch schriftliche Abruferklärung beauftragt werden.
Es werden jeweils maximal 2 zusätzliche Ausrüstungen der Unterpunkte 4.1 und 4.2 des B.2 Preisblatt bezuschlagt.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
siehe Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bewerber/Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
PL1: Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
PL2: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
PL3: Sanktionen Russland (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
WL2: Versicherungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
TL1: Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Anzahl der Referenzen - 10 oder mehr Referenzen - 1.000 Punkte9 Referenzen - 800 Punkte8 Referenzen - 600 Punkte6-7 Referenzen - 400 Punkte5 Referenzen - 200 Punkte4 oder weniger Referenzen - k.o.