TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet wer-den (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung)))
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen (siehe Anlage A.6 Wertungsmatrix (Eignung)))
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist mindestens eine (1) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen, welche folgende Mindestanforderungen er-füllt:
- der Leistungsbeginn der Referenz darf nicht vor dem 01.01.2016 liegen
- die Referenz wurde als Linienbaustelle ausgeführt
- die Referenz weißt eine Länge von mindestens 30 km auf.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.