TL1: Referenzen - TL1
Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referen-zen) in den letzten maximal drei (3) Jahren seit Veröffentlichung der Bekanntma-chung mit Angabe der durchgeführten Lieferung / Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber inkl. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Daten-schutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.1)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
4. Auftragswert in EUR (netto)
(präzise Wertangabe gefordert, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden (siehe Anlage A.3 Wertungsmatrix (Eignung)))
5. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen (siehe Anlage A.3 Wertungsmatrix (Eignung)))
6. Bruttogrundfläche (BGF) der Bewirtschaftung
7. Angabe der auftragsspezifischen Reaktionszeiten außerhalb Ausführungs- und Präsenzzeiten
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, wertungsfähige Referenzen anzugeben.
Davon muss mindestens eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vollumfänglich vergleich-bare Referenz eingereicht werden, welche nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt
- die Bewirtschaftung von einer BGF ab 15.000 m2.
- Vergleichbarer Nutzungstyp Büro- und Verwaltungsgebäude von kritischen Infrastrukturbetreibern gem. KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66)).
- Sicherstellung Reaktionszeiten kleiner oder gleich 1 h außerhalb der Ausfüh-rungs- und Präsenzzeiten des Auftragnehmers (Reaktionszeit = Eingang der Meldung beim Auftragnehmer bis zum Eintreffen vor Ort zur Einleitung von Maßnahmen)
Unabhängig der zuvor angegebenen Anforderungen muss jede der einzureichenden Referen-zen mindestens im Umfang vergleichbarer Nutzungstyp Büro- und Verwaltungsgebäude inkl. Sicherstellung Reaktionszeiten (Anlage B.1- Leistungsbeschreibung Abschnitt 2.1) kleiner oder gleich 1 h außerhalb der Ausführungs- und Präsenzzeiten des Auftragnehmers in sich vereinen.
Der Abschluss der einzelnen Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen.
Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbrin-gung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftraggeber vor, die Referenzen nachzuprüfen.