TL1: Referenzen - - TL1: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistung durch Angabe von mindestens einem abgeschlossenen Referenzauftrag in den letzten sieben (7) Jahren mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Um-fang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
5. Auftragsvolumen in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (den Ausführungszeitraum monatsgenau angeben
(wird kein Datum angegeben, wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Variante angenommen. (Beispiel: wenn nur eine Jah-resangabe "2020" erfolgt, dann entweder der 01.01. oder 31.12., bei der Mo-natsangaben "Juli 2020", entweder der 01. oder 31.07.))
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er mindestens die geforderte Referenz aus "Vordruck 7 - Darstellung der Referenzen (TL1)" vorweisen kann.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es ist mindestens eine (1) einschlägige (vergleichbare) Referenz einzureichen.
Zugelassen werden nur Referenzen, die den nachfolgend genannten Vorgaben entsprechen:
- Das Auftragsvolumen beträgt mindestens 5 Mio. EUR (netto)
- Rohrbau zur Errichtung einer Erdgasverdichteranlage im Geltungsbereich der DIN EN 12583 und der DVGW Arbeitsblatt G 497 für Erdgas gem. dem DVGW G 260
- Errichtung einer Anlage mit mindestens einer Verdichtereinheit mit einer Leistung von mindestens 10 Megawatt